Stellen Sie sich vor, Sie hätten sich in einem dieser Elektro-Mega-Märkte eine neue, computergesteuerte Waschmaschine, Trockner inklusive gekauft. Das digital gesteuerte Superteil sei geliefert worden und der Kundendienst hätte den Alleskönner sogar vorschriftsmäßig installiert.
Sie hätten dann Ihre schmutzige Wäsche in die Trommel gelegt, das Waschmittel ins richtige Fach eingefüllt und schließlich erwartungsfroh auf den Startknopf gedrückt.
Und dann das: Die Maschine, so'n Mist aber auch, hätte sich nicht die Bohne gemuckst, gewaschen hätte sie schon gar nicht.
Vermutlich hätten Sie dann auf alle möglichen Knöpfe gedrückt, eine Unzahl von Digi-Programmen auf dem Waschmaschinen-"Digiboard" angewählt. Und wenn sich dann immer noch nichts gerührt hätte, wären Sie sicher schnurstracks zum Telefon geeilt, um den geizgeilen Händler herbeizuzitieren. Sie ahnen, was kommt? Richtig! Sie wären dort nicht etwa von einem freundlichen Fachmann telefonisch beraten worden, sondern in einem gebührenfressenden Callcenter gelandet.
Dort wären Sie dann von einer zwar freundlichen, aber völlig ahnungslosen "Fachfrau" an den Werkskundendienst des Herstellers verwiesen worden. Werkskundendienst, Sie ahnen es, heißt nix weiter als noch'n Callcenter! Immerhin erfahren Sie von einer freundlichen Dame nun endlich, warum Ihr computergesteuerter Digital-Wasch-Trockner-Eumel nicht funktioniert: Das liege am Waschmittel, werden Sie aufgeklärt. Ihre Maschine habe (und da kicherte die Dame am anderen Ende ein bisschen) ein digital-imaginäres Techtelmechtel mit einem heißen Riesen. Nein, mit einem anderen Waschmittel ließe sich Ihre Maschine leider nicht ein. Beschummeln ginge auch nicht, weil verborgene digitale Sensoren das sofort merkten und die Maschine dann erst recht auf stur schalte.
Na klar, das hatte Ihnen keiner dieser Fachverkäufer gesagt. Was also tun? Die Wäsche wieder aus der Maschine holen und mit der Hand waschen? Dann aber sollten Sie gar nicht erst darauf vertrauen, Ihre nasse Wäsche wenigstens zum Trocknen in Ihre Maschine stecken zu können, meinte die Fachfrau abschließend noch. Die Chose liefe nur, wenn Sie das Waschpulverfach mit dem "richtigen" Waschmittel befüllen würden. Ja, ja Sie hätten durchaus Recht, zum Trocknen brauche man zwar kein Waschpulver, aber das digitale Hirn Ihres Automaten sei nun mal so programmiert: Mit ja, ohne nie!
Sie halten das alles für ein Horrormärchen, eine Fiktion? Sie haben Recht, noch ist es so. Doch warten wir's ab, die Nummer kommt bestimmt.
Ist sie doch bei anderen total digitalen Geräten längst bittere Wirklichkeit. Bei Hightech-Druckern zum Beispiel. Immer mehr der Dinger treiben es raben-schwarz, nein schlimmer noch, ganz offensichtlich (allzu) bunt. Drucken doch viele von ihnen nur mit Tinte aus dem Beritt des Druckerherstellers selbst. Tinte, die erheblich teurer ist, als die unabhängiger Anbieter. Okay das weiß man, bzw. kann man kann beim Kauf danach fragen. Doch, wenn Sie glauben, man spiele im Übrigen mit offenen Karten, dann irren Sie.
Ultramoderne, so genannte All-In-One-Multifunktionsgeräte, die drucken, faxen und scannen können, verweigern häufig den Dienst, wenn nicht Original-Druckerpatronen eingesetzt werden. Dass diese Wunderkisten ankommende Faxe dann nicht annehmen (die bekanntlich fast immer schwarz rüberkommen), wenn die Schwarztintenpatrone durchaus noch halbvoll, die Farbkartuschen aber leer sind oder von einem Fremd-Hersteller stammen, hält man geheim. Gleichwohl ist die Geheimniskrämerei eine Riesen-Sauerei. Denn, manche Geräte schalten zusätzlich auch noch die eingebaute Scannerfunktion ab, wenn eine der Patronen leer ist, oder durch eine nicht originale ersetzt wird.
Zum Scannen braucht man bekanntlich keine Tinte. (Wie man zum Wäschetrocknen kein Waschmittel braucht.) Von diesem negativen Koppelgeschäft (Scannen und faxen nur möglich, wenn ausreichend volle Original-Tintenkartsuchen im Gerät sind!) davon steht im mitgelieferten Handbuch natürlich kein Wort. Diese Bedingung, die der gewollten Verweigerung einer zugesicherten Eigenschaft gleichkommt, findet der Nutzer auch nicht in der Werbung des Herstellers, oder in der Produktbeschreibung im Laden. Da schweigt des Tintensängers Höflichkeit! Ein neuer, digital verpackter, Trend im nie enden wollenden "Verbraucher-Für-Dumm-Verkaufen"-Spiel?
Was früher schon mal im so genannten "Kleingedruckten" versteckt wurde, bringt man heute digital in winzigen Speicherchips unter. Das Kleingedruckte aus der guten alten Zeit konnte man, so man diesen Aufwand treiben wollte, noch mit einer Lupe entziffern. Die digitale Variante dieser Geschäftsbedingung läßt sich mit keiner Lupe dieser Welt entziffern, ist sie doch eine digitale Verschlusssache, läuft unter "top secret" und ist nicht knackbar!
Ähnliches erlebt man neuerdings auch bei Prepaid-Telefonkarten. Bei ausgeschaltetem Handy werden Anrufer (häufig bereits nach dem ersten Klingelton) an eine Mailbox weitergeleitet, und die kostet! Und das, selbst dann, wenn Sie beim Kauf der Karte die Einrichtung eines solchen akustischen Briefkastens abgelehnt hatten. Beschweren Sie sich, wenn Sie den Wortbruch erkannt haben, werden Sie erleben (was dem Autor dieser Zeilen) widerfuhr. Nein, hieß es beim Anbieter-Kundendienst (ein Callcenter!), die Mailbox ließe sich keinesfalls abschalten, dieser Service, sei "genuiner" Bestandteil des Kartenvertrags. Im Übrigen, wünschten die meisten Kunden eine Mailbox. Nicht abschalten? Falsch! Man kann den Box-Service zum Teufel schicken, pardon ausknipsen. Schauen Sie ins Internet und Sie werden in diesem oder jenem Chatroom finden, dass Sie einen bestimmten Zahlencode in Ihr Handy eingeben müssen und schon hat der digital gesteuerte Mailbox-Spuk ein Ende. Vertrauen ist bekanntlich gut. Kontrolle ist auch in digitalen Zeiten immer noch besser. Das gilt umso mehr, wenn der Callcenter-Kundendienstler von einem "Geheimcode" angeblich nix weiß!
Aber es gebe doch ein AGB- und ein UWG-Gesetz, das uns vor solchen, kleingedruckten, pardon digitalen Schweinereien bewahren soll, möchten Sie einwenden? Dieses Rechts-Regelwerk müsse doch bei solcherlei digitalem Mimikri der Hersteller nicht nur sinngemäß sondern auch ganz praktisch angewendet werden können? Vergessen Sie's! Kein Gesetzgeber, kein Verbraucherschützer wird sich dieses digitalen Problems mit erkennbar großer Lust annehmen. Es brennt ja nicht. Es ärgert nur. Und verstehen tut's eh kein Aas. Hier sind Richter gefordert, die diese Fehlentwicklungen im Wettbewerbsrecht und beim Verbraucherschutz erkennen und möglicherweise mit mutigen Entscheidungen stoppen. "Digital daneben" muss (nein darf) nicht gleich gesetzt werden mit "total daneben".
Monopole (auch so kleine wie das Tinten-Monopol) verführen fast immer zum Missbrauch der Marktmacht, das weiß man als mündiger Rechtsbürger. Wir, die Verbraucher, sind uns aber auch (und das immer häufiger) unserer Macht bewusst. Wir können wählen. Und diese Macht zeigt immer dann Wirkung, wenn wir unser Portemonnaie nicht leichtfertig schnell zücken, auf den schönen Schein nicht vorschnell hereinfallen, sondern die Qual der Wahl auf uns nehmen. Nachfragen, sich schlau machen und auf der Basis gewonnener Erkenntnis entscheiden, das sollte das Maß aller Dinge sein. Auch beim Kauf von total digitalisierten Alltagsgeräten wie einem Drucker, einem Handy oder einer Waschmaschine der übernächsten Generation.
Das rät Ihnen
Ihr Matthias-Josef Zimmermann
(Langjähriger Leiter der ARD-Ratgeber Recht-Redaktion, Köln)