Gut gedealt ist halb gewonnen ...



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Matthias-Josef Zimmermann
(Langjähriger Leiter ARD Ratgeber Recht)
 

Dealen Sie schon oder zahlen Sie noch brav Ihre Steuern?

Friede, Freude, Eierkuchen, so beschreibt der Volksmund ironisch verklärend und zugleich treffend jenen Zustand, wie er zwischen Menschen, Gruppen, ja auch unter Staaten oder deren Regierungen nach Perioden heftigen Streits herrscht.


Der Zustand wird dann meist als Vernunftlösung beschrieben, als gangbarer Kompromiss verklärt! In der Strafjustiz nennt man die Chose seit einigen Jahren schlicht einen Deal.

Es herrscht unter den Widersachern wieder Friede, unter den ehemals Zerstrittenen mag es den ein oder anderen geben, der sich über den erzielten Kompromiss ehrlichen Herzens freuen kann, doch bleibt da am Ende nicht noch etwas übrig? Ach ja, der Eierkuchen.

Nur, muss ein Eierkuchen in jedem Fall munden? Ja, kann der überhaupt nach jedermanns Geschmack sein?

Mitnichten. Der Deal, der gerade im Bochumer Zumwinkel-Prozess zum Urteilskuchen verbacken wurde, wird beileibe nicht von allen Rechtsbürgern gemocht oder gar zur Leibspeise erklärt. Der Grund? Die Zutaten, insbesondere die Eier zum Deal-Kuchen scheinen von Salmonellen befallen zu sein.

Ein Deal? Ja ein Deal! Auch wenn alle daran Beteiligten wie Verteidigung, Staatsanwaltschaft und das Gericht nicht müde werden, festzustellen, dass dem Urteil kein Deal voran gegangen sei. Zitat: "Es gab keinerlei Absprachen". Angeblich habe solch böses Beiwerk auf keinem Rezeptblock der Kuchenbäcker gestanden. Das mag glauben wer will, ich glaube es nicht.

Die Story behind the story, wie wir Journalisten das nennen, ist einfach zu durchsichtig, die Indizien zu eindeutig. So war der Beschuldigte Zumwinkel von der zuständigen Staatsanwältin noch nicht abschließend zur Sache vernommen, als auf den Gängen der Behörde schon der "mögliche" Deal auf den Tag und den Cent genau beziffert wurde. Dessen Inhalt (Strafmaß und Höhe des Bußgelds) wurden da schon nicht mehr nur gemutmaßt, sie wurden vom Volumen her exakt so benannt und "off the records" exakt so bestimmt, wie sie sich am Ende auch im Urteil darstellten: 2 Jahre auf Bewährung und 1 Million EURO Geldbuße, keine Stunde, keinen Euro mehr . Honny soit, qui mal y pense, heißt es auf dem Herrn Zumwinkel überreichten imaginären Hosenbandorden. (Schande über den, der Böses dabei denkt.)

Wer auch immer da Tippgeber war, wer auch immer wem was steckte, die Nummer war von Anfang an verkorkst. Absoluter Höhepunkt im Reigen der Peinlichkeiten war die Darstellung der "Indiskretionen" in den Medien am Tag des Prozessbeginns vor dessen eigentlicher Eröffnung durch das Gericht. Da standen sie da, die Damen und Herrn Aufsager der privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten und sonderten mutmaßend ab, was eh bekannt und nicht aufzuhalten, das aber (warum eigentlich?) nicht offen und frei zu benennen war.

Und die Printmedien standen den elektronischen in nichts nach. Da war zum Frühstück in schreienden Schlagzeilen (nicht allein des Boulevards, von dem man das gewohnt ist sondern auch bei den seriösen Zeitungen) nachzulesen, was da vermutlich kommen würde. Dabei hatten die Insider längst absolute Gewissheit, brauchten die Mutmaßung gar nicht mehr. War das der Grund, warum bei einigen Balkenüberschriften am Ende die sonst üblichen Fragezeichen fehlten? Elektronisch oder gedruckt, die Essentials kamen rüber, als seien alle nach dem gleichen Muster gestrickt, pardon zur Eierkuchen-Schlagzeile gebacken worden. Tenor: Zumwinkel 2 Jahre auf Bewährung, 1 Million Buße!

Am zweiten Verhandlungstag dann, in der Pause zwischen den Plädoyers und der Urteilsverkündigung wurde aus der gespielten Mutmaßung dann Sicherheit. Früher versteckten die reportierenden Journalisten das "in der Hinterhand", nutzten Floskeln von den angeblich "wohl informierten" Kreisen. Diese Krücke brauchte man diesmal nicht. Hatte doch die Staatsanwaltschaft exakt zwei Jahre auf Bewährung und eine Million Buße gefordert. Ist es böswillig, wenn man vermutet, dass das Gericht in der Pause nicht mehr über das Urteil, die eine Million Bußgeld, sprach (die war ja längst in trockenen Tüchern), sondern über den Lotto-Jackpot von 23 Millionen spekulierte?

Keinesfalls nur Böswilligen bereiten solche Deals, wie sie längst auf Gerichtsfluren, in Amtsstuben oder in Hotelzimmern üblich geworden sind, ernsthaft Kummer. Keine weltfremden Spinner, keine ewig nörgelnden Besserwisser haben sich da zu Wort gemeldet. Nein, es sind Deutschlands Topjuristen, die vor der Dealerei warnen. Na gut, da könnte man den gepflegten Fachdialog im Elfenbeinturm der Strafjuristen-Elite unterstellen und zur Tagesordnung übergehen. Dem ist aber nicht so. Ist doch erst vor ein paar Tagen die Bundesjustizministerin mit einem Vorschlag vor die Presse getreten, nachdem der Deal nicht gänzlich verboten, sondern unter Beachtung einiger begrenzender Regeln zukünftig erlaubt sein soll. Höher kann das Thema ja wohl nicht mehr angesiedelt werden.

Doch auch "ganz unten" ist der Deal längst angekommen. So berichtete mir ein Freund, er nennt sich selbst einen "kleinen Amtsrichter", der es vornehmlich mit Kleinganoven zu tun hat, von dem Phänomen, dass er von Anwälten immer häufiger nach der Möglichkeit eines Deals angegangen wird. Häufig genug, wird dabei angedeutet, dass man sich mit dem "Kollegen Staatsanwalt bereits ins Benehmen gesetzt habe". Auf den Punkt gebracht laute deren Deal-Motto so: Mein Mandant gibt die Sore (im Ganovenjargon heißt so die Beute) zurück und Sie lassen den "armen Teufel" einfach laufen! Angebote dieser Art könne er den Herren von der anderen Seite nicht einmal verübeln, sie gar als gänzlich unanständig zurückweisen, meinte der Freund abschließend. Das Ergebnis des Zumwinkel-Prozesses sehe doch streng genommen genau so aus. Der Täter sei auf freiem Fuß und zurückgegeben habe der die Sore auch. Wenn man vermute, dass die auferlegte Buße in etwa der Summe entspräche, die der Steuer-"Sünder" hätte nachentrichten müssen, wenn nicht - wie im Vorfeld des Zumwinkel-Strafverfahrens geschehen - strafbare Teilbereiche (frühere Steuermauscheleien betreffend) bereits verjährt gewesen wären.

Irgendwie erinnert das an den Ablasshandel im Mittelalter, finden Sie nicht auch? Ein Ärgernis, zu dem es eines mutigen Reformators bedarf, der ein paar Thesen an die Türen des Bundesjustizministeriums hefte, um den Rechtsfrieden zu sichern?

So ist es wohl. Denn immerhin macht die Dealerei nicht nur kleinen Amtsrichtern Kummer. Nein, sie erzeugt sogar Angst. Zum Beispiel keinem Geringeren als dem ehemaligen Vize-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Ihm ist zu Ohren gekommen, dass Anwälte zwischenzeitlich sogar mit ihren Mauschelfähigkeiten werben und dass umgekehrt Richter einem starrköpfigen Angeklagten mit ein paar Jahren Knast drohen zeitgleich aber mit einer Strafe unter 2 Jahren locken (die man - wie im Fall Zumwinkel - geneigt sei, zur Bewährung auszusetzen), wenn denn der Missetäter nur ein Geständnis ablege.

Hassemer, der während seiner Amtszeit als Richter am obersten deutschen Gericht eher als gemäßigt abwägender Analytiker galt, nennt das Kind dann brutal beim Namen, Zitat: "Das sind Schritte in eine andere Welt - und zwar nicht in eine gute!"

Diesem kritisch-mutigen Bekenntnis, aus dem die tiefe Liebe zu einem demokratisch verfassten Rechtsstaat spricht (zu dem im Übrigen auch das Strafrecht zählt) schließt sich ohne wenn und aber an

Ihr

Matthias-Josef Zimmermann
(Langjähriger Leiter der ARD-Ratgeber Recht-Redaktion, Köln)

Zuletzt aktualisiert am 16.03.2010

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