Am Anfang war das Wort
60 Jahre mehr als nur ein bisschen weise - das Grundgesetz!
- Matthias-Josef Zimmermann
(Langjähriger Leiter ARD Ratgeber Recht)
Zugegeben, es war kein deutsches Wort. Eher ein griechisches, das von amerikanischen und englischen Besatzern den Deutschen in den Jahren nach einem verlorenen, schrecklichen Krieg sozusagen vom Jeep aus und nicht von akademischen Kanzeln herab gepredigt worden war. Das Wort aller Worte hieß: Demokratie.
Wollte man im Nachhinein behaupten, die Deutschen hätten den Begriff Demokratie mit großer Begeisterung aufgenommen, dann käme das einer Geschichtsfälschung gleich. Nein, das Deutsche Volk (oder besser: das, was von ihm übrig geblieben war) musste zu seinem Glück getragen werden, wie die Geschichtsforschung heute weiß, nachdem die Archive der Alliierten endlich für die wissenschaftliche Aufarbeitung offen stehen. Eine andere Parole hatte zunächst einmal - wie alle Parolen ohne Reflektion - vordergründig in den Köpfen der Besiegten Platz gefunden. Die Parole hieß: Nie wieder mehr Krieg!
Es war ein amerikanischer General (Lucius D. Clay), der das Politikon Demokratie und die Parole "Nie wieder mehr Krieg" zu einer neuen sinnstiftenden Idee vereinte, als er nämlich die Deutschen knapp drei Jahre nach Kriegsende aufforderte, sich eine freiheitliche, demokratische Grundordnung auszudenken, diese zu beraten, zu Papier zu bringen und schließlich zu verabschieden. Ein parlamentarischer Rat wurde berufen (eingesetzt). Ihm gehörten 70 Männer und Frauen an, die im Dritten Reich keine Schuld auf sich geladen, sondern im Gegenteil häufig dem Widerstand zuzurechnen und darum politischer Verfolgung ausgesetzt waren.
Der Tagungsort war - wie das junge Menschen heute nennen würden - eher grufty: das Bonner Museum König. In seinen Hallen standen neben vielen ausgestopften Tieren auch ein paar riesige, von einer dicken Staubschicht bedeckte, Skelette von Dinosauriern herum.
Was die sechsundsechzig Väter und die vier Mütter, wie man sie heute nur noch nennt, nicht daran hinderte, ein gute, sehr moderne, Arbeit abzuliefern: das Grundgesetz.
Mit Rücksicht auf die Teilung Deutschlands, die damals als unumkehrbar galt, hat man das Demokratie-Regelwerk damals nicht Verfassung genannt. Man war sich dem Grunde nach (ein Begriff aus der Juristerei) über die Grundsätze einig geworden, warum dann nicht ein Recht setzen, das gemäß seiner Entstehung als Grundgesetz gelten sollte. Kam noch hinzu, dass das Wort Verfassung in den Köpfen der Menschen immer noch mit Weimar in Verbindung gebracht wurde. Im Jahre 1948 stand Weimar für das Scheitern der ersten Demokratie auf deutschem Boden.
Das Grundgesetz aus dem Jahre 1949 wurde ein universales Handbuch für alle Demokraten, das bis heute gilt. Ein Regelwerk für eine junge Republik, die mit der Demokratie noch recht wenig anzufangen wusste. Ein Regelwerk gleichwohl, das den Menschen hierzulande so viel Freiheit als nur irgend möglich gewährte. Ein Regelwerk, das die Bundesbürger in die Pflicht nahm, für besondere Werte einzustehen, wie da sind Religions- und Meinungsfreiheit, für Gleichheit vor dem Gesetz, den Ausschluss jedweder religiöser oder rassischer Diskriminierung. Ja sogar moralische und ethische Normen finden sich darin. Es forderte im Übrigen den sozialen Ausgleich, gab sich so als ein Institut, das neben der Rechtstaatlichkeit die Sozialstaatlichkeit als gleichwertige Handlungsanweisung setzte.
Was hat dieses Grundgesetz bis heute nicht alles geleistet! Es hat zunächst einmal einen neuerlichen Krieg verhindert. Des Weiteren hat es für einen einigermaßen gelungenen Ausgleich zwischen Nord und Süd, zwischen West und Ost, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, den Linken und Rechten, der Jugend und dem Alter, den Habenden und Bedürftigen, den "da oben" und den "da unten" und auch (wenn auch noch nicht allen Belangen) zwischen Männern und Frauen gesorgt.
Es hat Raum gelassen, für Kunst und Kultur, für Forschung und Lehre, hat die Wohlfahrt gefördert und die Sicherheit aller garantiert. Und, und, und .
Gewiss, in allen genannten Feldern gibt es nach wie vor Handlungsbedarf. Da war und ist dann der politische Streit der Motor des Fortschritts, (zugegeben, ab und an auch schon mal der Bremser).
Doch selbst für das, was die Väter und Mütter in den Artikeln des Grundgesetzes nicht voraussehend regeln konnten, blieben im Grundgesetz und diesem nachgeschalteten Regelwerken wie dem BGB, dem Sozialgesetzbuch, dem Straf- und Verwaltungsrechtsbuch usw., usw. ein paar weiße Seiten, die zu füllen Aufgabe des Souveräns, sprich der Bürgerinnen und Bürger und der von ihnen gewählten Politiker, war und ist.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats fürchteten da wohl den möglichen Wildwuchs und stellten neben (vor?) das Grundgesetz ein eigenes Gericht, das Bundesverfassungsgericht. Auch wenn sich da ein gewisser Widerspruch zwischen dem Titel "Verfassungsgericht" (für eine Verfassung, die es gar nicht gibt!) und dem Anspruch, Wächter des Grundgesetzes zu sein, auftut, lässt sich nach 60 Jahren Verfassungswirklichkeit eines mit Bestimmtheit sagen: War schon das Grundgesetz selbst von besonderer, weil von nahezu einmaliger Qualität, so war die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts ein geradezu genialer Einfall. Übrigens stehen diesem obersten Gerichte, die eine Stufe "tiefer" angesiedelten Bundesgerichte, vom Bundesgerichtshof, über den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und last but not least auch das Bundesverwaltungsgericht, was die Qualität der Rechtsprechung angeht, nicht wirklich nachrangig sondern fast gleichwertig zur Seite.
Kurz gesagt, der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland funktioniert, weil seine obersten Gerichte so hervorragend funktionieren. Mehr noch, diese Gerichte haben den Gesetzgeber immer wieder mal "überzeugen" müssen, den vom Grundgesetz bestimmten Impetus unserer Demokratie gesetzestechnisch weiter zu denken und zu entwickeln. Man denke nur an das vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung oder die vom Bundessozialgericht erst jüngst gerügte Mindestunterhaltshöhe für bedürftige Kinder.
Alles in allem, Orwell hatte hierzulande nie eine echte Chance (obschon die Ausforschungsskandale von Telekom und Bundesbahn uns derzeit nicht ohne Grund ein wenig Angst machen), die RAF hatte hier nicht einmal die Spur einer Chance und selbst die Ewiggestrigen, wie Neonazis und Auschwitzlügner, werden irgendwann in der Versenkung verschwinden.
Bleibt am Ende ein Punkt, der bislang durch kein Gesetz weltweit zu regeln war, der trotz (oder gerade wegen?) des die Liberalität fördernden Grundgesetzes derzeit kriminelle Urständ feiert: Die ganz gemeine Gier. Seit Monaten ist klar, dass eine Legion völlig durchgeknallter, bonussüchtiger Investmentbanker, steuerflüchtiger Konzernlenker und weitgehend ahnungsloser Analysten einen asymmetrischen Krieg gegen all diejenigen führen, die schlicht rechtschaffen sind. Das heißt Mitbürger, die ohne zu klagen und eher mit Freude Tag für Tag frühmorgens zur Arbeit gehen und die im Übrigen auch pünktlich ihre Steuern zahlen. Ein asymmetrischer Wirtschaftskrieg, der sich auch gegen all diejenigen richtet, die wissen, dass Gesellschaft nur funktioniert, wenn sich die Mehrzahl Ihrer Bürger an Begriffen wie Moral, Integrität, Fairness, Anstand und Ehrlichkeit orientieren. Einen asymetrischen Krieg, den auch Ludwig Erhard, Vater der sozialen Marktwirtschaft, nicht hat voraussehen können, die gleichwohl unser aller kritische Aufmerksamkeit einfordert.
Eine 25-Prozent-Rendite-Wirtschaft, die augenscheinlich Gemeines im Sinn hat, die den Gemeinsinn eine verstaubte Leerformel nennt, ist grundsätzlich von Übel. Maßlose Gier, die sich einen Dreck um die wachsende Kinder-Armut, die Arbeitslosigkeit, den Pflegenotstand der Alten und den Bildungsnotstand der Jungen kümmert, diese Gier könnte das Ende des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats, unserer Werteordnung befördern.
Wie wäre es, wenn wir uns alle bemühten, ein Stück des Common Sense (wie die Amerikaner die Verantwortung des einzelnen für alle nennen), also unser aller Verantwortung für das Allgemeinwohl in uns wieder wachzurufen? Das heißt letztlich, einzustehen für die Ideale, die just in diesen Tagen vor exakt 60 Jahren die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes neben verstaubten Saurierskeletten diskutierten und schließlich zu Papier brachten!
Mir wäre um die Zukunft dieser Verfassung, dieser Demokratie und der sie tragenden "gesellschaftlichen Kräfte", das heißt, um uns alle nicht bange. Und wir könnten diesen Jahrestag "60 Jahre Grundgesetz" völlig vorbehaltlos feiern! Ob auf den Straßen in Berlin in groß angelegten Feiern oder etwas bescheidener und stiller bei einem Glas Wein im eigenen Wohnzimmer, was macht da den Unterschied aus? Nichts!
Also feiern wir zuversichtlich 60 Jahre Frieden, 60 Jahre Freiheit, ja warum nicht auch 60 Jahre eines (meist bescheidenen) Wohlstands und vor allem 60 Jahre Grundgesetz (auch wenn das Ding noch immer nicht Verfassung heißt!), das wünscht sich für Sie und für sich selbst
Soviel Einsicht unterstellt immer noch
Ihr Matthias-Josef Zimmermann