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D.A.S.-Rechtsportal - Moment mal ... - frauenpower - 09.09.2010 10:15:37

Frauenpower?

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Matthias-Josef Zimmermann
(Langjähriger Leiter ARD Ratgeber Recht)

Kaum EINER hat im gerade zu Ende gehenden Sommerloch davon Notiz genommen! Zuviel Kriegslärm, zuviel Wahl-Show-Getöse allüberall. Blockierte Wahrnehmung nennen Psychologen dieses Erkenntnisproblem, meine Herren. Doch schlimmer noch, kaum EINE von Ihnen, meine Damen, hat aufgejault als die Bundes-Familienministerin, Frau von der Leyen, einmal mehr ein schreiendes Unrecht beklagte!

Matthias-Josef Zimmermann Inhalt des Klagelieds: Ein seit Urzeiten andauerndes Unrecht, das eine von der EG in Auftrag gegebene Studie über die unterschiedliche Entlohnung von Männern und Frauen "entdeckt" hatte. Danach verdienen hierzulande für die gleiche Arbeit die Herren der Schöpfung im Schnitt 22 Prozent mehr als die Frauen. Auf dem Land werden berufstätige Frauen sogar mit 33 Prozent weniger entlohnt als ihre Kollegen vom so genannten starken Geschlecht. Ein Skandal? Gewiss doch, so darf man das nennen!

Heißt es denn nicht im Artikel 3 unseres bald 60 Jahre zählenden Grundgesetzes: Männer und Frauen sind gleichberechtigt? Ja, so steht das da - ohne jedes Wenn und Aber! Warum, so darf man dann fragen, tut sich so wenig bei der praktischen Umsetzung dieses Artikels, der doch nur eine Selbstverständlichkeit beschreibt?

Liegt es daran, dass man sich an ein so lang andauerndes Skandalon gewöhnt hat, dass man dieses unter "Ferner liefen" in die Ablage gestellt und so aus der Agenda der Politik hat verschwinden lassen? So wird es wohl sein! Oder liegt es daran, dass wir der ziemlich einfältigen (an den Pawlow'schen Reflex erinnernden) Erklärung schlicht müde sind, demgemäß Männer (machtbesessen) nichts abgeben wollen und Frauen (trotz Frauenpower) harmoniesüchtig sind?

Doch was bringt dem arbeitenden Weiblein, dem besser entlohnten Männlein eine noch so seriöse Ursachenforschung dieses Unrechts, außer der Erkenntnis, dass es halt so ist, wie es ist? Nicht viel, steht zu befürchten.

Und doch sind alle Frauen gut beraten, wenn sie nicht nachlassen "die da oben" an Satz 2 des Artikel 3 GG zu erinnern, in dem es überraschend eindeutig heißt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Schließlich ist es der Hartnäckigkeit einer anderen Frau an Frau Merkels Kabinettstisch zu verdanken, wenn noch in dieser Legislaturperiode ein kleines Stück Ungerechtigkeit beseitigt wird. Die Bundesjustizministerin hat einen Ge­setz­ent­wurf zur Re­form des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidungen vorgelegt und das Kabinett hat diesen Entwurf tatsächlich durchgewinkt. Dessen Inhalt: Zukünftig müssen bei der Bilanzierung von Soll und Haben einer vor der Scheidung stehenden Ehe auch die "mitgebrachten und im Laufe der Ehe getilgten Schulden eines der Partner" mit einbezogen werden. Getilgte Schulden sind zukünftig nicht einfach nur "weg" sondern werden dem Zugewinn zugerechnet, den es unter Exehefrau und Exehemann auszugleichen gilt.

Eine Sommerloch-Geschichte? Nein, das Ende einer Sauregurkenzeit-Story, die Journalisten vom Boulevard in der nachrichtenarmen Ferienzeit immer wieder gern aufgreifen (manchmal auch nur erfinden). Der Plot handelte fast immer von einem studentischen Bösewicht, der als Junggeselle einen Haufen Schulden gemacht, sich dann eine "reiche Braut" gesucht und diese schließlich geehelicht hatte. Das alles nur, um sich von seiner "Gattin" anschließend in Sachen Liebe verwöhnen und ganz nebenbei auch alimentieren zu lassen. Und eben dieser Nichtsnutz hatte dann nach Ende des Studiums und nachdem "seine Gattin" den Schuldenberg komplett abgetragen hatte, mit einer Jüngeren das Weite gesucht. Besonders cool fand man in den Redaktionen solche Storys, in denen die verlassene Exfrau ihr Geld als Krankenschwester hatte verdienen müssen und der Schuldenstudent von einst zum Chefarzt aufgestiegen war.

Sicher, in dieser überzeichneten Form ist die Geschichte zu schlecht, um wahr zu sein. Und doch, so berichten Familienrichter immer wieder, beschreibt dieser Plot keinen Einzelfall, sondern den manchmal bitteren Gerichtsalltag. Dabei sind es weit überwiegend die Frauen, die für die Schulden des Partners aufkamen. Insofern darf man Frau Zypries Gesetzesinitiative als einen kleinen, aber feinen Beitrag zum Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 GG verstehen. Und das ist gut so, meint

Ihr Matthias-Josef Zimmermann
(Langjähriger Leiter der ARD-Ratgeber Recht-Redaktion, Köln)

Zuletzt aktualisiert am 11.08.2009

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