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Wohnungsanzeigen

... sonnige Traumwohnung mit Schattenseiten

 

 

Der klassische Weg zu Ihrer neuen Wohnung führt meist über Inserate in Zeitungen oder im Internet. Dort finden Sie einen Dschungel an unverständlichen Abkürzungen und Bezeichnungen.

Wir schlagen Ihnen einen Pfad durch das Abkürzungsdickicht und erläutern Ihnen häufig verwendete Begriffe im Immobilienteil Ihrer Zeitung.

Erst prüfen, dann binden

Haben Sie die Bezeichnungen entschlüsselt und locken Sie nun plakative Aussagen wie "sonnige Traumwohnung in exklusiver Lage"? Das liest sich hoffnungsvoll, gibt Ihnen aber keinen Rechtsanspruch. Konkrete Einzelheiten müssen Sie erst im Mietvertrag vereinbaren.

In einer Checkliste haben wir die wichtigsten Punkte für den ersten telefonischen und persönlichen Kontakt mit dem Vermieter zusammengestellt. So können Sie schnell klären, ob die Wohnung hält, was sie verspricht.

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Zuletzt aktualisiert am 19.02.2011

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