Die Suche nach Ihrer neuen Heimat war erfolgreich. Ihr künftiger Vermieter und Sie möchten sich beschnuppern. Die "Chemie" mag stimmen, allerdings haben Sie gegenläufige Interessen. Ihr Vermieter möchte so viel wie möglich über Ihre persönlichen Verhältnisse wissen, Sie wollen möglichst wenig von sich preisgeben.
Rechnen Sie damit, dass Ihnen nach der Wohnungsbesichtigung vom Vermieter, Makler oder Hausverwalter ein Fragebogen ausgehändigt wird.
Das Ausfüllen dieser sogenannten Selbstauskunft verpflichtet Sie natürlich nicht dazu, die Wohnung später auch tatsächlich zu nehmen.
Akzeptieren Sie mit Augenmaß die Neugierde Ihres künftigen Vermieters. Nicht jede seiner Fragen ist zulässig. Verstehen Sie jedoch das berechtigte Interesse des Vermieters, ob Sie in der Lage sein werden, die Miete zu zahlen. Wenn er es genau wissen will, müssen Sie ihn deshalb korrekt über Ihre derzeitige Arbeitsstelle, Ihre Tätigkeit und Ihr Einkommen informieren.
Einige wenige Umstände müssen Sie sogar ungefragt mitteilen.
Nämlich wenn Sie
Wichtige Vorschriften zum Thema:
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
§ 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Selbstauskunft
Kurz und knapp - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Musterbriefe und -vorlagen für Mieter und Vermieter
Hier finden Sie u.a. Schreiben zur Mieterselbstauskunft und Bonitätsprüfung