Ohne Versicherung sind Sie im Notfall allein.
Rechtsschutzversicherung
Ihre Wohnung ist Ihr intimster Lebensbereich. Mieterhöhungen, Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Nachbarn oder eine Kündigung durch den Vermieter können Ihre Lebensfreude stark einschränken.
In vielen Fällen ist die Hilfe eines Rechtsanwalts unverzichtbar. Eine Rechtsschutzversicherung trägt das Kostenrisiko.
Im Rahmen des Mietrechtsschutzes werden nicht nur die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernommen, sondern auch die Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare und Zeugengelder. Und von der D.A.S. sogar auch die Kosten für ein freiwilliges Schlichtungsverfahren (Mediation).
Und wenn Sie den Prozess verlieren sollten, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten des gegnerischen Anwalts.
Tipp
Oft lenkt ein Vermieter bei Streit schon ein, wenn Sie gesprächsweise Ihre Rechtsschutzversicherung erwähnen.
Privathaftpflichtversicherung
Als Mieter haften Sie in voller Höhe für Schäden, die Sie an der Mietsache verursachen - von normaler Abnutzung einmal abgesehen.
Wenn der Albtraum wahr wird und es gebrannt hat oder die Waschmaschine undicht geworden ist und Ihre Küche sowie die darunter liegende Wohnung unter Wasser stehen: Ihre Haftpflichtversicherung ersetzt die Schäden, die Ihrem Vermieter und Ihren Nachbarn entstanden sind.
Insbesondere, wenn andere Personen verletzt werden, können Schadensersatzforderungen Sie in den finanziellen Ruin treiben. Aber auch Schäden am Vermietereigentum können Ihren finanziellen Spielraum einschränken.
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, Ihren Ehepartner und die Kinder.
Tipp
Schäden, die Ihr Hund anrichtet, ersetzt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Hausratversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen. Ihren eigenen Schaden reguliert Ihre Hausratversicherung.
Auch wenn Sie weder Original-Gemälde noch Antiquitäten sammeln: Ihre Video- und Stereo-Anlage sind wertvoll, Ihre Ledergarnitur und Ihr Computer. Von der Kücheneinrichtung, Ihrer Bekleidung, dem Schmuck und Büchern ganz zu schweigen.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen vor Ihrer leeren Wohnung und müssten alles, was sich darin befunden hat, neu anschaffen.
Beugen Sie Ihrem Ruin rechtzeitig vor. Ihre Hausratversicherung übernimmt die Kosten der Neuanschaffung, Aufräumarbeiten und Reparaturkosten.
Tipp
Schäden, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, sind meist nicht versichert. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, wenn Sie den Adventskranz brennen lassen, während Sie Ihren Nachbarn besuchen.