Was keine Betriebskosten sind
- Instandsetzungskosten der Wohnung (insbesondere Reparaturkosten)
- Wartungskosten und Überprüfungsarbeiten (nur selten als Nebenkosten umlagefähig. Umlage bei Fahrstuhl und Heizungsanlagen möglich)
- Verwaltungskosten (z.B. die Hausverwaltung)
- Instandhaltungsrücklagen (bei gemieteten Eigentumswohnungen)
- Kontogebühren für das Mieterkonto
- Rechtsschutzversicherung des Vermieters
- Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen
- Mietverlustversicherung
- Portokosten
- Zinsen für einen Kredit, um Heizöl einzukaufen
- Fassadenreinigung
- Reparaturkostenversicherung
- Wartungskosten der Klingelsprechanlage und der Türschließanlage
- Zinsabschlagssteuer auf Instandhaltungsrücklagen
- Kosten und Pflege einer Dachbegrünung
- Bewachungskosten
- Erbbauzinsen
- Anliegerbeiträge wie Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge
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