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Was keine Betriebskosten sind


  • Instandsetzungskosten der Wohnung (insbesondere Reparaturkosten)
  • Wartungskosten und Überprüfungsarbeiten (nur selten als Nebenkosten umlagefähig. Umlage bei Fahrstuhl und Heizungsanlagen möglich)
  • Verwaltungskosten (z.B. die Hausverwaltung)
  • Instandhaltungsrücklagen (bei gemieteten Eigentumswohnungen)
  • Kontogebühren für das Mieterkonto
  • Rechtsschutzversicherung des Vermieters
  • Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen
  • Mietverlustversicherung
  • Portokosten
  • Zinsen für einen Kredit, um Heizöl einzukaufen
  • Fassadenreinigung
  • Reparaturkostenversicherung
  • Wartungskosten der Klingelsprechanlage und der Türschließanlage
  • Zinsabschlagssteuer auf Instandhaltungsrücklagen
  • Kosten und Pflege einer Dachbegrünung
  • Bewachungskosten
  • Erbbauzinsen
  • Anliegerbeiträge wie Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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