Fehler in den Betriebskostenabrechnungen
- Die Abrechnung ist nicht übersichtlich und für Sie nicht nachvollziehbar.
- Es werden Kosten auf den Mieter umgelegt, die im Mietvertrag nicht vereinbart wurden.
- Es werden Kosten umgelegt, die keine gesetzlichen Betriebskosten sind (siehe Betriebskostenverordnung), wie Reparaturkosten, Verwaltungskosten etc.
- Bei den gesetzlich umlegbaren Positionen sind Aufwendungen enthalten, die der Vermieter selbst tragen muss; ein Wartungsvertrag enthält Reparaturkosten, der Hausmeister führt auch Reparaturen durch.
- Es werden einzelne Nebenkosten doppelt berücksichtigt. So tauchen Schornsteinfegerkosten zum Teil in der Betriebskostenabrechnung und dann erneut in der Heizkostenabrechnung auf.
- Es wird ein anderer Verteilerschlüssel verwendet als im Mietvertrag vereinbart.
- Bei leer stehenden Wohnungen trägt der Vermieter die anteiligen Betriebskosten nicht selbst.
- Die Vorauszahlungen werden nicht angerechnet.
Pfad zur aktuellen Seite
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten