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Fehler in den Betriebskostenabrechnungen


  • Die Abrechnung ist nicht übersichtlich und für Sie nicht nachvollziehbar.
  • Es werden Kosten auf den Mieter umgelegt, die im Mietvertrag nicht vereinbart wurden.
  • Es werden Kosten umgelegt, die keine gesetzlichen Betriebskosten sind (siehe Betriebskostenverordnung), wie Reparaturkosten, Verwaltungskosten etc.
  • Bei den gesetzlich umlegbaren Positionen sind Aufwendungen enthalten, die der Vermieter selbst tragen muss; ein Wartungsvertrag enthält Reparaturkosten, der Hausmeister führt auch Reparaturen durch.
  • Es werden einzelne Nebenkosten doppelt berücksichtigt. So tauchen Schornsteinfegerkosten zum Teil in der Betriebskostenabrechnung und dann erneut in der Heizkostenabrechnung auf.
  • Es wird ein anderer Verteilerschlüssel verwendet als im Mietvertrag vereinbart.
  • Bei leer stehenden Wohnungen trägt der Vermieter die anteiligen Betriebskosten nicht selbst.
  • Die Vorauszahlungen werden nicht angerechnet.
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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