| "Kalte" Betriebskosten | Erklärung |
|---|---|
| Öffentliche Lasten des Grundstücks | Insbesondere die Grundsteuer. Sie wird von der Kommune erhoben. Anliegerbeiträge gehören nicht dazu. |
| Wasserkosten | Hierzu zählen die Kosten für das Wasser selbst, für den Wasserzähler und auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage. |
| Abwasser | Insbesondere die von der Gemeinde oder privaten Betrieben erhobenen Kanalgebühren. Nicht dazu gehören Kanalanschlussgebühren und die Kosten der Beseitigung einer Abflussverstopfung. |
| Betriebskosten des Fahrstuhl | Das sind Kosten für Strom, Bedienung und Aufsicht, Reinigung und Pflege sowie regelmäßige Inspektion der Sicherheit und Betriebsbereitschaft. Auch Personen, die Parterre wohnen, können mit diesen Kosten belastet werden. Die Gerichte entscheiden hier unterschiedlich. Wurde ein "Vollwartungsvertrag" abgeschlossen, darf der Vermieter den auf Reparaturen entfallenden Kostenteil nicht mit auf den Mieter umlegen. |
| Straßenreinigung / Müllbeseitigung | Insbesondere Kosten, die von der Kommune durch Abgabenbescheid in Rechnung gestellt werden und Kosten entsprechender nichtöffentlicher Maßnahmen sowie die Kosten für den Betrieb von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen und Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung. |
| Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung | Kosten für die Reinigung von Fluren, Treppen, Keller, Waschküche. Bei Beschäftigung von Reinigungspersonal die gesamten Kosten dafür. Kosten für die Schädlingsbekämpfung. |
| Gartenpflege | Material- und Personalkosten für die Garten - und Grünanlagenpflege. Einschließlich der Kosten für den Kauf neuer Pflanzen oder für die Pflege von Spielplätzen, nicht jedoch für den Erwerb von Gartengeräten. |
| Beleuchtung | Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche, Keller etc. Umlegbar sind nur die Stromkosten und nicht die Kosten für das Auswechseln von Lampen und Glühbirnen. |
| Schornsteinreinigung | Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung. Diese durch Schornsteinfeger durchgeführten Abgasuntersuchungen dürfen ebenfalls auf den Mieter umgelegt werden. |
| Versicherungen | Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden und sonstige Elementarschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutzversicherungen und Mietausfallversicherungen. |
| Hauswart | Personalkosten für den Hausmeister, der zum Beispiel Gartenpflege, Schneebeseitigung, Treppenhausreinigung usw. übernimmt. |
| Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss | Ist eine Gemeinschaftsantenne montiert, können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Kabelgesellschaft zu zahlende Grundgebühr hinzu. Die einmalige Anschlussgebühr kann nicht umgelegt werden. Weiterhin können die Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage umgelegt werden. |
| Einrichtungen für die Wäschepflege | Strom, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftswaschmaschinen und Trockengeräten wie z. B. Wäschetrockner, Wäscheschleudern oder Bügelmaschinen. |
| Sonstige Kosten | Zum Beispiel Kosten für Schwimmbad und Sauna im Haus. Der Vermieter muss aber genau angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt. Es müssen laufende Kosten sein, die dem Vermieter durch die Nutzung des Hauses entstehen. Hier finden sich oft Fehler in den Abrechnungen. |
| "Warme" Betriebskosten | Erklärung |
|---|---|
| Heizkosten | - Brennstoffkosten, z.B. die Kosten für Öl bei einer Ölheizung - Kosten des Betriebsstroms, z.B. die durch einen Zwischenzähler ermittelten Stromkosten für die Umwälzpumpe und die Ölpumpe im Brenner - Kosten für die Wartung der Anlage, insbesondere Kosten für die regelmäßige Prüfung und Einstellung durch eine Heizungsfachfirma - Bedienungs- und Überwachungskosten sowie Kosten für die Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, insbesondere Hausmeisterkosten bei Kohle- und Koksheizungen - Kosten für die Miete von Erfassungsgeräten, z.B. Miet- oder Leasingkosten für Heizkostenverteiler oder Wärmezähler - Kosten der jährlichen Ablesung sowie der Abrechnung, Eichung und Überwachung der Verdunstungsröhrchen durch den Wärmemessdienst |
| Kosten der Warmwasserbereitung | |
| Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen |