Checkliste Wohnungsmängel
Liegt ein Wohnungsmangel vor?
- Störungen von außen, wie zum Beispiel Bau- oder Kneipenlärm, können als Mangel gelten.
- Zur Wohnung gehören auch Keller, Treppenhaus, Hof oder Dachboden. Funktioniert dort etwas nicht, liegt ebenfalls ein Wohnungsmangel vor.
- Geringfügige Veränderungen (zum Beispiel eine defekte Glühlampe im Keller) gelten nicht als Mangel. Kann die Wohnung jedoch nicht ausreichend beheizt werden, liegt ein Mangel vor.
- War der Schaden bei Einzug bekannt oder offensichtlich, gilt er mit Unterschrift unter den Mietvertrag als akzeptiert und kann nicht bemängelt werden
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