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Checkliste Wohnungsmängel

Liegt ein Wohnungsmangel vor?

  • Störungen von außen, wie zum Beispiel Bau- oder Kneipenlärm, können als Mangel gelten.
  • Zur Wohnung gehören auch Keller, Treppenhaus, Hof oder Dachboden. Funktioniert dort etwas nicht, liegt ebenfalls ein Wohnungsmangel vor.
  • Geringfügige Veränderungen (zum Beispiel eine defekte Glühlampe im Keller) gelten nicht als Mangel. Kann die Wohnung jedoch nicht ausreichend beheizt werden, liegt ein Mangel vor.
  • War der Schaden bei Einzug bekannt oder offensichtlich, gilt er mit Unterschrift unter den Mietvertrag als akzeptiert und kann nicht bemängelt werden
.
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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