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Urteile zur Mietminderung

  • Toilette und Küche: 50 %, wenn Toilette und Küche unbenutzbar sind, LG Berlin MM 10/83,14
  • Toilette: Einzige Toilette unbenutzbar 80 %, LG Berlin MM 1988,213
  • Wasser: 20 % bei Ausfall der Wasserversorgung, LG Berlin MM2002,427
  • Lärm: 25 % bei übermäßigem Baulärm in Neubaugebiet, LG Darmstadt WuM 84,245
  • Schimmel: 30 % bei Schimmelbildung in Bade- und Schlafzimmer, AG Siegburg ZMR 2005, 543
  • Heizung: 75 % bei fehlender Beheizbarkeit der Wohnung während der Heizperiode, LG Berlin GE 93, 263
  • Fernsehempfang: 10 % bei schlechtem Fernsehempfang, AG Schöneberg GE 88,361
  • Stellplatz: 10 % , wenn PKW-Stellplatz nicht benutzbar, AG Köln WuM 90,146
  • Klingel: Wohnungsklingel defekt, 3 %, AG Neukölln, 14 C 271/87
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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