ivw

Zwingende gesetzliche Vorschriften

Unabdingbare Rechte des Mieters ...

... bei Mängeln

... bei Kautionszahlungen

  • Recht auf Verzinsung einer in bar oder per Überweisung geleisteten Kaution (§ 551 BGB)
  • Recht, eine in bar oder per Überweisung gezahlte Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu bezahlen (§ 551 BGB)

... bei Kündigung des Mieters

  • Recht des Mieters unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen (§ 573c BGB) Ausnahme: Verträge, die vor dem 1.9.2001 geschlossen wurden und befristete Verträge
  • Fristloses Kündigungsrecht des Mieters, wenn ihm in der Wohnung erhebliche Gesundheitsgefahren drohen (§ 569 BGB)

... bei Kündigung des Vermieters

  • Widerspruchsrecht des Mieters bei einer Kündigung des Vermieters (§ 574 BGB)
  • Eine Kündigung des Vermieters ist nur bei den gesetzlich anerkannten Kündigungsgründen möglich (§ 573 BGB)

... bei Tod des Mieters

  • Recht von Angehörigen auf Eintritt in das Mietverhältnis (§ 563 BGB)
  • Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses durch die Erben auch bei befristeten Mietverträgen (§ 564 BGB)

... bei Untervermietung

  • Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat, kann er einen Teil der Wohnung untervermieten (§ 553 BGB)

... bei Mieterhöhungen

Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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