ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Vertragsabschluss beim Mietvertrag

... Handschlag statt Unterschrift?

 

 


Ihre neue Wohnung ist nur so gut wie der Mietvertrag, den Sie schließen. Darum bereiten Sie sich auf Verhandlungen mit Ihrem künftigen Vermieter vor. Stimmt die "Chemie" zwischen Ihnen, lässt sich vieles unbürokratisch, womöglich per Handschlag, regeln. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie alle Absprachen schriftlich fixieren.

Form des Mietvertrages

Mündlich

Meistens ist es möglich, dass man sich mündlich einig wird. Da das Gesetz für den Mieter häufig günstigere Regelungen enthält als die meisten Formularmietverträge, kann das ein Vorteil sein. Der Nachteil ist aber immer, dass sich die Vereinbarungen, die getroffen wurden, im Streitfall nur schlecht beweisen lassen.

Schriftlich

Die meisten Mietverträge werden aus guten Gründen schriftlich geschlossen. Nur so kann man nämlich in Ruhe den Vertrag prüfen, ob man ihn wirklich so abschließen will. Lassen Sie sich einen Entwurf des Mietvertrages vor dem persönlichen Treffen zusenden. So können Sie in aller Ruhe die für sie wichtigen Regelungen überprüfen.

In einer Checkliste haben wir für Sie zusammengestellt, worauf Sie bei Abschluss des Mietvertrages achten sollten.
Vorgeschrieben ist die Schriftform jedoch nur bei Zeitmietverträgen, wenn die Wohnung für länger als ein Jahr geschlossen werden soll, oder bei einem Vertrag auf Lebenszeit des Mieters. Auch eine Indexmiete kann nur schriftlich vereinbart werden.

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Mietvertrages ist selten erforderlich und mit Kosten verbunden. Wichtig ist es jedoch dann, wenn für den Mieter ein Vorkaufsrecht vertraglich im Mietvertrag vereinbart werden soll. Wenn dieser kombinierte Vertrag nicht notariell beurkundet wird, kann der Vertrag insgesamt unwirksam sein!

Tipp

Prüfen Sie auch die vom Vermieter selbst formulierten Zusatzvereinbarungen sehr genau. Oft finden sich hier viele unwirksame Klauseln, an die Sie - mit oder ohne Unterschrift - nicht gebunden sind.

Garagen- und Stellplatzmiete

Gehört ein Stellplatz oder eine Garage zur Wohnung, haben Sie als Mieter nicht das leidige Problem mit der Parkplatzsuche. Allerdings sollten Sie bei Abschluss des Mietvertrages auf folgende Punkte achten:
  • Wird die Garage gemeinsam mit der Wohnung in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet und gehören beide Verträge somit juristisch zusammen, können Mieterhöhungen und Kündigungen nur gemeinsam ausgesprochen werden. Eine Teilkündigung der Garage wegen Eigenbedarfs ist nicht möglich
  • Liegen hingegen explizit getrennte Mietverträge mit verschiedenen Laufzeiten vor oder wurde im gemeinsamen Vertrag ausdrücklich ein separates Mietverhältnis für die Garage vereinbart, kommen für die Garage oder den Stellplatz die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Dies hat zur Folge, dass die besonderen Wohnraumschutzbestimmungen, die den Mieter beispielsweise vor einer Kündigung oder einer übermäßigen Mieterhöhung schützen sollen, nicht geltend gemacht werden können.


Wichtige Vorschriften zum Thema: § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Weitere themenbezogene Seiten
Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Wohnung & Miete > Mietvertrag
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten