Unwirksame Klauseln ...
... bei Ein- und Auszug ...
- Das Mietverhältnis beginnt erst "mit Fertigstellung der Wohnung"
- Das Risiko des rechtzeitigen Auszuges des Vormieters trägt der Mieter
- Der Mieter kennt den Zustand der Wohnung. Er bestätigt ausdrücklich, dass keine Mängel vorhanden sind
- Der Mieter hat die Wohnung bei Vertragsabschluss eingehend besichtigt und verzichtet auf Renovierung, Mietminderung und Schadensersatz
- Der Mieter übernimmt pauschal die Kosten für Reinigungsarbeiten bei Auszug
- Der Mieter muss unabhängig von der Wohndauer bei Auszug die Wohnung renovieren
- Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter "eine andere als die vertraglich vereinbarte Wohnung zu überlassen"
- Der Mieter ist verpflichtet, Teppichböden auszuwechseln, die der Vermieter verlegt hat
- Der Mieter trägt die Kosten des Vertragsabschlusses
- Schönheitsreparaturen müssen von Fachhandwerkern ausgeführt werden
- Schönheitsreparaturen umfassen das Weißen der Decken und Oberwände.
... bei Nebenkostenvereinbarungen ...
- Der Mieter trägt alle Nebenkosten
- Der Mieter trägt alle umlagefähigen Kosten, die zum Betrieb des Hauses erforderlich sind
- Mietnebenkosten sind Angelegenheit des Mieters
- Die üblichen anteiligen Hausabgaben und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Mieters
- Die Hausgebühren trägt der Mieter
- Der Mieter trägt die Kosten für Heizung, Wasser, Strom etc.
- Die Kosten für einen erforderlich werdenden zweiten Ablesetermin der Heizkostenablesung trägt der Mieter
- Der Mieter zahlt die Betriebskostennachforderungen innerhalb einer Woche nach Abrechnung
... bei Untervermietung
- Eine Untervermietung der Wohnräume ist ausgeschlossen
... bei Haustierhaltung
- Das Halten von Haustieren ist unzulässig
... bei Schönheitsreparaturen ...
- Der Mieter renoviert alle zwei Jahre die gesamte Wohnung
- Der Mieter übernimmt die Wohnung unrenoviert. Die erstmaligen Renovierungsarbeiten sind innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen
- Angelaufene Renovierungsintervalle hat der Mieter zeitanteilig zu entschädigen
- Der Mieter führt auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge fachgerecht aus
- Der Mieter überlässt sämtliche Renovierungsarbeiten einer Meisterfirma
- Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen
- Zu den Schönheitsreparaturen gehört auch das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens
- Der Teppichboden ist am Ende der Mietzeit zu erneuern
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, alle Dübeleinsätze zu entfernen und Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen
... bei Wohnungsbesichtigung
- Der Vermieter ist jederzeit zum Betreten der Wohnräume berechtigt
... bei Mängeln
- Der Mieter hat sämtliche Reparaturen in der Wohnung auf eigene Kosten durchführen zu lassen
- Der Mieter hat den Beweis zu führen, dass er Beschädigungen und Mängel an der Wohnung nicht selbst herbei geführt hat
- Der Mieter verzichtet in jedem Fall auf Mietminderung oder Schadensersatz
- An allen Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit 20 Prozent
- Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten Rollläden, Schlösser, Wasserhähne und Glasscheiben zu ersetzen
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