Verträge sind von Juristen für Juristen gemacht, damit die Laien merken, dass man ohne Juristen nicht auskommt.(Jean Paul Getty, US-amerikanischer Industrieller)
Rechtzeitige Absprachen erleichtern das Zusammenleben. Klären Sie mit Ihrem Vermieter bei Vertragsschluss alle Einzelheiten.
Mehr zum Abschluss eines Mietvertrags ...
Das "who is who" des Mietvertrages: Wer ist Mieter und Vermieter? Ist es Menschenhandel, wenn Ihr Vermieter Sie verkauft - als "Wohnung mit Inhalt"?
Mehr zu den Parteien eines Mietvertrags ...
Wenn Mieter oder Vermieter versterben, stellt sich auch die Frage, wie es mit dem Mietverhältnis weitergehen soll.
Mehr zum Todesfall ...
Sie lieben Ihre Individualität, schätzen Ihre Mobilität und ziehen gern von Ort zu Ort? Dann suchen Sie sicher eine Bleibe auf Zeit. Dabei können Vorteile überwiegen, müssen aber nicht.
Mehr zur Befristung des Mietvertrags ...
Hier finden Sie juristische Wortschöpfungen wie "Nettomiete", "Bruttomiete", "Teilinklusivmiete". Begriffe, die Wörterbücher diskret verschweigen. Aber es geht um Ihr Geld.
Mehr zur Miete ...
Zu der Wohnfläche zählen alle vermieteten Räume, die zum Wohnen bestimmt sind. Und die Abstellkammer? Und was ist mit den Dachschrägen?
Mehr zur Berechnung der Wohnfläche ...
Mal ehrlich: Haben Sie die vorformulierten Klauseln im Mietvertrag verstanden, bevor Sie unterschrieben haben? Hier schützt Sie das Gesetz: Klauseln, die Sie benachteiligen, sind oft unwirksam.
Mehr zu unwirksamen Klauseln ...
Kurz und knapp -
Ihre Fragen und unsere Antworten
Musterbriefe und -vorlagen für Mieter und Vermieter
Mietrechts-ABC ...
Von A (Abmahnung) bis Z (Zurückbehaltungsrecht)