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Beendigung des Mietverhältnisses

Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Meistens hat,
wenn zwei sich scheiden,
einer etwas mehr zu leiden.
(Wilhelm Busch,
deutscher Dichter, Zeichner und Maler)
Sie oder Ihr Vermieter wollen den Schlusspunkt! Am besten sofort, nur notfalls später. Sollten Sie sich über die einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrages nicht einigen können, bleibt nur noch die Kündigung. Hierfür hat der Gesetzgeber spezielle Vorschriften geschaffen, die eingehalten werden müssen.

  • Form der Kündigung

    Formvollendete Schreibtischarbeit ist Voraussetzung für eine reibungslose Kündigung. Worauf Sie noch achten müssen, können Sie nachlesen. Hier.
    Mehr zur Form der Kündigung ...

  • Kündigungsfrist bei Mietwohnungen

    Es kommt zwar nicht auf die Sekunde an, aber einen engen Zeitkorridor müssen Sie für Ihre Kündigung schon einplanen. Informieren Sie sich sicherheitshalber über die genauen Termine.
    Mehr zur Kündigungsfrist bei Mietwohnungen ...

  • Kündigungsgrund

    Nach einer Wohnungskündigung durch den Vermieter ist noch nicht aller Tage Abend. Er braucht dafür gute Gründe. Nutzen Sie den Tag und informieren Sie sich.
    Mehr zu den Kündigungsgründen ...

  • Kündigung wegen Eigenbedarf

    Zu Gunsten der Eltern Ihres Vermieters haben Sie sich aus Ihrer Wohnung heraus komplimentieren lassen. Und nun stürmen lachend fröhliche junge Menschen aus Ihrer ehemaligen Bleibe. 
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  • Kündigung wegen Vertragsverletzung des Mieters

    In Ihrem eigenen Interesse: Strapazieren Sie die Geduld Ihres Vermieters allerhöchstens in Maßen. Lesen Sie hier, was Sie lieber lassen sollten, um keinen Hinauswurf zu riskieren.
    Mehr zur Kündigung wegen Vertragsverletzung des Mieters ...

  • Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung

    Als Mieter sind Sie auch Geschäftspartner Ihres Vermieters. Er will zu Recht an Ihnen verdienen. Und wenn sich die Vermietung für ihn nicht mehr lohnt, darf er Ihnen kündigen. Tatsächlich?
    Mehr zur Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ...

  • Widerspruch gegen eine Kündigung

    Argumentieren Sie "hart" aber herzlich, wenn Sie die Kündigung nicht akzeptieren wollen. Wie "hart" Ihre Gründe zum Nachweis einer "unzumutbaren Härte" tatsächlich sind, prüft das Gericht.
    Mehr zum Widerspruch gegen eine Kündigung ...

  • Räumungsklage nach einer Kündigung

    Die Zeiten stehen auf Sturm! Ausziehen oder nicht, das ist hier die Frage. Aber: Bange machen gilt nicht!
    Mehr zur Räumungsklage nach einer Kündigung ...

  • Räumungs- und Vollstreckungsschutz

    Auf der Strasse werden sie nicht campieren müssen. Aber Eigeninitiative müssen Sie schon entwickeln, wenn Sie eine neue Bleibe suchen. Lesen Sie hier über Ihre allerletzte Frist.
    Mehr zum Räumungs- und Vollstreckungsschutz ...

  • Aufhebungsvertrag

    Damit Sie auch dauerhaft Freude an der einvernehmlichen Beendigung Ihres Mietvertrages haben, beachten Sie am besten folgendes.
    Mehr zum Aufhebungsvertrag ...

Zuletzt aktualisiert am 22.04.2010

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