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Umzugsformalitäten

... mit Wanderstock auf dunklen Fluren
Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt verlegt. Sogenannte "Behördengänge" warten. Dabei werden Sie sicher auf unterschiedlichste Weise mit Kundennähe und amtlicher Effizienz konfrontiert.


Einwohnermeldeamt

Informieren Sie das Einwohnermeldeamt von Ihrem Wohnungswechsel. Manche Stadtverwaltungen bieten dazu bereits einen Internet-Service an. Außerdem liegen im Amt Formulare aus, die Sie daheim ausfüllen und zurückschicken können.

Strom, Gas, Wasser

Strom- und Wasserwerk sind an genauen Zahlen interessiert, um Ihnen eine punktgenaue Abrechung zum Auszugstermin ausstellen zu können. Halten Sie sowohl in der alten als auch in der neuen Bleibe die Zählerstände (möglichst in Anwesenheit der jeweiligen Vermieter) fest und lassen Sie diese die Versorgungswerke wissen.

Telefon

Sie telefonieren gerne? Wenn Sie in Ihrer neuen Wohnung niemand anruft, haben Sie vielleicht Ihre Telefongesellschaft nicht über den Umzug informiert. Die Adresse Ihres Anbieters finden Sie auf der Rechung. Die Telekom bietet die kostenlose Service-Nummer 0800-3301000 an. Viel Glück!

Nachsendeauftrag

Schade, wenn die gute alte Briefpost Sie nicht mehr erreicht. Ihr Postbote weiß ja nicht, wo Sie abgeblieben sind. Stellen Sie bei Ihrem Postamt mindestens eine Woche vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag.

Gebühreneinzugszentrale GEZ

Ersparen Sie sich Ärger! Teilen Sie der Gebühreneinzugszentrale unaufgefordert mit, dass Sie Ihre Rundfunkgeräte jetzt in einer neuen Umgebung nutzen. Formulare hält meist Ihre Hausbank bereit. Als Nutzer moderner Medien gehen Sie online: www.gez.de.

Vereine / Mitgliedschaften

Wollen Sie trotz Ortswechsels passives oder förderndes Mitglied Ihres Vereins bleiben, kein Problem. In diesem Fall braucht der Schatzmeister Ihre neue Anschrift und Konto-Nummer. Legen Sie indessen keinen Wert auf Ihren Namen in der Mitgliederliste, fragen Sie rechtzeitig nach der Kündigungsfrist.

Versicherungen

Informieren Sie auch uns über Ihren Umzug. Als Mitglied der D.A.S. können Sie dies auch online erledigen: Wir regeln das für Sie.

Finanzamt

Sie erwarten noch eine Steuerrückzahlung vom letzten Jahr? Teilen Sie sicherheitshalber auch dem Finanzamt Ihre neue Adresse mit, denn eine Benachrichtigung über das Einwohnermeldeamt kann manchmal etwas länger dauern.

Zeitungen und Zeitschriften

Sie beziehen Zeitungen und Zeitschriften direkt? Wenn Sie die Verlage rechtzeitig über den Wohnungswechsel informieren, wird das auch so bleiben.

Bank

Damit der Rubel weiter rollt: Auch Ihre Hausbank möchte wissen, wo Sie neuerdings zu erreichen sind. Besuchen Sie eine Filiale oder die Homepage Ihres Kreditinstitutes. Auch dort wird Ihnen meist online geholfen.
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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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