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Rückzahlung der Kaution für die Mietwohnung

... raus aus der Wohnung - rein in den Ärger

 

 

Bei Auszug erwarten Sie von Ihrem Vermieter die verzinste Rückzahlung des hübschen Sümmchens, das Sie ihm bei Einzug als Kaution überlassen haben. Kompliziert kann es werden, wenn der Hauswirt angebliche Gegenforderungen behauptet und einen Rückgriff anmeldet.


Verwendung der Mietkaution

Die Kaution ist die finanzielle Sicherheit Ihres Vermieters. So kann er Forderungen mühelos durchsetzen, die Sie ihm bis zum Ende des Mietverhältnisses womöglich schuldig geblieben sind.

Dies können zum Beispiel sein:
  • Mietrückstände
  • Beschädigungen der Wohnung
  • offene Nebenkosten
  • unterlassene Renovierungsarbeiten
  • Umzugsspuren

Voraussetzungen zum Zugriff

Der Vermieter darf die Kaution zum Ausgleich aber nur verwenden, wenn
  • seine Forderung eindeutig und unbestreitbar gerechtfertigt ist oder
  • über die Forderung ein Gericht rechtskräftig entschieden hat.

Berechtigter Zugriff durch den Vermieter

Hat sich der Vermieter berechtigt an der Kautionssumme bedient, haben Sie Anspruch auf eine Abrechnung.

Unberechtigter Zugriff durch den Vermieter

Hat der Vermieter unberechtigt auf die Kaution zugegriffen, verpflichten Sie ihn notfalls gerichtlich, das Kautionskonto auf die ursprüngliche Summe zu bringen.

Beschleunigung erwünscht

Zur vollständigen Rückzahlung ist der Vermieter erst verpflichtet, wenn alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Einen Anspruch auf Herausgabe nach Vertragsende haben Sie also dann, wenn die Nebenkosten abgerechnet sind und die Wohnung ordnungsgemäß und ohne Mängel übergeben ist. Um dies festzustellen braucht er Zeit und Sie Geduld.

Tipp!

Hat der Vermieter Ihnen bei Auszug in einem Übergabeprotokoll bestätigt, dass die Räume ordnungsgemäß übergeben wurden? Dann muss er Ihnen einen Teil der Kaution gleich zurückzahlen. Nur einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlungen für die Nebenkosten kann er zurückbehalten.


Wie lange Sie auf die restlichen Zahlungen warten müssen, ist umstritten. Die Gerichte geben ihm zwischen zwei und sechs Monaten und im Einzelfall sogar darüber hinaus Zeit.

Tipp!

Lassen Sie sich aber nicht unberechtigt hinhalten, sondern verlangen Sie eine schriftliche Erklärung über die Hindernisse. Setzen Sie den Vermieter in Verzug indem Sie ihn zur Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Weisen Sie ihn darauf hin, dass er anschließend Verzugszinsen zahlen muss.

Abwohnen verboten

Sie kommen am Besten gar nicht erst auf die Idee, in den letzten Monaten einfach keine Miete mehr zu bezahlen.
Versuchen Sie trotzdem, die Kaution abzuwohnen, bleibt dem Vermieter nichts weiter übrig, als Sie auf Zahlung der Mietrückstände zu verklagen. Er verliert nämlich sonst seinen Anspruch auf Mietsicherheit.

Vermieterwechsel erlaubt

Wechselt der Eigentümer Ihrer Wohnung, bleibt das Mietverhältnis mit dem neuen Vermieter bestehen. Von ihm erhalten Sie beim Auszug auch Ihre Kaution zurück.
Ist er dazu nicht in der Lage, wenden Sie sich an Ihren "alten" Vermieter. Der haftet nämlich, wenn der "Neue" Ihnen nichts erstatten kann. Als Mieter sollen Sie nämlich vor einer Zahlungsunfähigkeit des neuen Vermieters geschützt werden.


Wichtige Vorschriften:
§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

§ 232 BGB Arten (1) Wer Sicherheit zu leisten hat, kann dies bewirken
- durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren,
- durch Verpfändung von Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind,
- durch Verpfändung beweglicher Sachen,
- durch Bestellung von Schiffshypotheken an Schiffen oder Schiffsbauwerken, die in einem deutschen Schiffsregister oder Schiffsbauregister eingetragen sind,
- durch Bestellung von Hypotheken an inländischen Grundstücken,
- durch Verpfändung von Forderungen, für die eine Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder durch Verpfändung von Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken.
(2) Kann die Sicherheit nicht in dieser Weise geleistet werden, so ist die Stellung eines tauglichen Bürgen zulässig.

§ 765 BGB Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
(2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.

§ 566 a BGB Mietsicherheit bei Verkauf der Wohnung Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.

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Zuletzt aktualisiert am 15.02.2011

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