Frühlingsduft und laue Luft machen alljährlich Lust auf lauschige Stunden auf Balkon, Dachgarten oder Terrasse. Zum bunten Naturkleinod inmitten der städtischen Betonwüste entwickelt sich der Freisitz allerdings nur mit entsprechendem Pflanzenbewuchs.
Besonders schnell verwandeln beispielsweise Efeu oder Knöterich das Wohnzimmer im Freien in ein grünes Paradies.
Planen Sie aber nicht nur kleingärtnerisch, sondern bedenken Sie unbedingt auch juristische Regeln bei der Gestaltung Ihres persönlichen Naherholungszentrums - des entspannten nachbarschaftlichen Verhältnisses wegen.
Innovation mit gebremstem Wuchs
Oft ergeben sich aus Mietvertrag oder der Hausordnung die Rechte und Pflichten aus der Balkon- oder Gartennutzung. In aller Regel sind diese Vereinbarungen bindend - wenn sie nicht unüblich sind.
Zum normalen Gebrauch des Balkons braucht keine Zustimmung des Vermieters eingeholt zu werden.
Als
normaler Gebrauch gilt das
- Aufstellen von Tischen, Stühlen oder Sonnenschutz
- Wäsche trocknen
- Bewirten von Gästen (bei Einhaltung der Ruhezeiten)
Eine Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht erforderlich.
Soll die Natur auf dem Balkon Einzug halten, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie
- Blumenkübel aufstellen
- Blumenkästen bepflanzen und am Geländer befestigen (wenn dies den Wohnungsnachbarn nicht beeinträchtigt oder die Rechte des Vermieters verletzt)
Sichtschutz auf die Schnelle
Weiterhin spricht nichts dagegen, Pflanzengitter oder Rankhilfen auf dem Balkon oder der Terrasse zu installieren, damit die kahle Steinwand schnell von beispielsweise Knöterich oder Geißblatt sehr ansprechend begrünt oder die Sicht auf Ihre grüne Idylle eingeschränkt wird.
Vorsicht aber, wenn sich die Pflanze selbständig macht, die vorgesehene "Rankordnung" verlässt und das Terrain Ihres Nachbarn bewuchert. Schneiden Sie die vorwitzigen Triebe deswegen regelmäßig und rechtzeitig zurück, um das Wachstum im Zaum zu halten.
Efeu klettert zwar ohne menschliche Hilfseinrichtungen, allerdings klammern sich die Zweige sehr hartnäckig am Mauerwerk fest. So kann die Entfernung der gewachsenen Haltepunkte zu einer mühevollen Kleinarbeit ausarten.
Es ist auch verständlich, wenn Sie sich vor vermeintlich neugierigen Blicken Ihrer Nachbarn durch Schilfmatten, Paravents oder Pergola-Elemente schützen wollen. Das kann der Vermieter erlauben - muss er aber dann nicht, wenn diese weit über das Gelände hinausreichen.
Verändert nämlich Ihre Abgrenzungsaktion das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage wesentlich oder wird dadurch gar das Mauerwerk beschädigt, müssen Sie vorher Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen.
Gießwasser statt Hochwasser
Nehmen Sie beim Bewässern Ihrer grün-bunten Oase unbedingt Rücksicht auf die Nachbarn, die unter Ihnen wohnen. Ärger vermeiden Sie von vornherein, wenn Sie spezielle Blumenkästen mit Bewässerungssystem verwenden. Diese Bewässerungssysteme leisten auch einen ziemlich sicheren Beitrag zum Überleben Ihrer Pflanzen, wenn Sie beispielsweise längere Zeit abwesend sein sollten.
Übrigens: In manchen Wohnanlagen und Miethäusern wird auf eine einheitliche Gestaltung von Balkonen oder Dachterrassen geachtet!