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Funk und Fernsehen

... TV muss, Bier kann, Knabberzeug sollte
Gott sieht alles, außer Dallas.
(Ephraim Kishon, israelischer Schriftsteller)
Was wäre Ihr Feierabend ohne Fernsehen, Knabberzeug und Bier? Sie haben ein Recht auf mediale Berieselung!

Fernsehantenne

Empfangsanlagen wie Radio und Fernsehantennen dürfen Sie installieren lassen, wenn keine Gemeinschaftsanlage vorhanden ist. Wirksamer Empfang lässt sich aber meist nur außerhalb der Mieträume erreichen. Sprechen Sie den Anbau einer Antenne vorher mit dem Vermieter ab und halten Sie sich an seine Anweisungen. Den Anbau muss er akzeptieren. Sein Gebäude dürfen Sie allerdings dabei nicht beschädigen. Anzuraten ist deshalb die Installation durch eine Fachfirma.


Sollte das durch die Gemeinschaftsantenne empfangene Programm Ihrem Anspruch auf Vielfalt nicht genügen, darf eine zusätzliche Antenne Ihr Programmspektrum erweitern.

Kabelfernsehen

Sie haben einen Anspruch darauf, an das Kabelnetz angeschlossen zu werden, solange dem Vermieter hierdurch keine Kosten entstehen. Leben Sie abstinent von Fernsehen und Radio können Sie nicht durch eine Klausel an das Netz gezwungen werden. Lassen Sie einen Sperrfilter installieren und sparen Sie Kosten und Zeit.

Satellitenschüssel

Es gibt attraktiveren Fassadenschmuck als Parabolantennen, vom Volksmund Satellitenschüssel genannt. Trotzdem haben Sie als Mieter oft ein Recht auf Fernsehempfang mittels Satellitenempfang. Ihr Vermieter kann allerdings bestimmen, wo der Parabolspiegel am Gebäude befestigt wird.

Sie können die Genehmigung zum Anbau einer "Schüssel" verlangen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:
  • Es ist kein Breitbandkabelanschluss vorhanden
  • Es ist keine Gemeinschaftsparabolantenne vorhanden
  • Der Anbau wird von einem Fachbetrieb ausgeführt
  • Sie stellen den Vermieter von allen Kosten frei
Als ausländischer Mieter haben Sie es leichter. Verweist Sie Ihr Vermieter auf den vorhandenen Kabelanschluss und lehnt Ihren Wunsch nach heimatsprachlicher Programmvielfalt ab, müssen Sie das nicht hinnehmen. Empfangen Sie nämlich im Kabelnetz kein oder nur ein einziges Programm aus Ihrer Heimat, können Sie auf den Anbau einer Satellitenschüssel bestehen. Dieses Recht steht Ihnen als Mieter ebenfalls zu, wenn Sie aus beruflichen Gründen ein gesteigertes Interesse an ausländischen Programmen haben.
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Zuletzt aktualisiert am 04.02.2010

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Funk und Fernsehen (Satellitenschüssel)
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