Manchmal kommt Ihnen der Alltag im Mietshaus wie eine schlechte Fernsehserie vor? Der Streit um den Kinderwagen im Hausflur ist gerade beendet. Jetzt beschweren sich die Nachbarn, weil ein Mieter regelmäßig um Mitternacht in die Badewanne steigt. Und das alles, obwohl es die Hausordnung verbietet.
Wollen Sie genau erfahren, was Sie als Mieter in Ihrer Wohnung dürfen und was nicht, müssen Sie sich mit vielen gerichtlichen Einzelentscheidungen befassen. Genaue gesetzliche Vorschriften dazu gibt es nämlich nicht. Wir geben Ihnen Orientierungshilfen.
Nicht alles, was in einer Hausordnung geschrieben steht, verpflichtet Sie. Aber es gibt auch Regeln, an die Sie sich halten müssen.
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Gastfreundschaft ist ein hohes Gut. Wenn Sie nichts dagegen haben, darf Ihr Besuch bei Ihnen nach Belieben aus- und eingehen.
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Sie bevorzugen eine "offene Zweierbeziehung"? Dann ist ein Untermieter für Sie genau das Richtige. Dazu brauchen Sie aber den Segen Ihres Vermieters - oder nicht?
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Sie wollen Ihren Balkon oder Terrasse begrünen? Bevor Sie in den Gartencenter eilen und Efeu, wild wuchernden Knöterich oder eine Pergola kaufen. Achtung!
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Wenn Ruhe nur mit Ohrenstöpseln zu erreichen ist, sind entweder die Wände zu dünn, oder die Nachbarn zu laut. Oder sind Sie etwa nicht tolerant?
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Rauchverbot jetzt auch in der eigenen Wohnung? Meist kein Problem, wenn Sie nicht in öffentlichen Räumen oder einer Kneipe wohnen.
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Sie wollen wissen, ob Sie auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten grillen dürfen? Lesen Sie nach.
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Ihr Nachbar teilt mit Ehefrau und Bernhardiner seine Einzimmer-Wohnung und Ihnen ist nicht einmal ein Meerschweinchen erlaubt? Ob dies gerecht ist, erfahren Sie hier.
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Sie entdecken in Ihrer Wohnung oder im Treppenhaus Tierchen, die dort nichts verloren haben? Bevor Sie auf die Jagd gehen, lesen Sie hier, was zu beachten ist.
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Satelliten-Schüsseln haben den architektonischen Charme eines Raumschiffes. Ihr Vermieter lebt auf dem Boden und Sie wollen Programme vom Himmel. Treffen Sie sich in der Mitte. Bei uns.
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Einerlei, ob Ihren Vermieter die Neugierde treibt oder die Besorgnis um sein an Sie vermietetes Eigentum: Unangemeldet darf er nicht bei Ihnen einfallen. In bestimmten Fällen kommen Sie jedoch nicht umhin, ihn einzulassen. Mehr zum Besichtigungsrecht ...
Sie sind ein Liebhaber individuell gestalteten Wohnraums. Wenn Sie jedoch Wände versetzen und Fenster vermauern, könnte Ihr Vermieter sprachlos werden. Vor Entsetzen.
Mehr zu baulichen Veränderungen ...
Es gibt ehrbare Berufe, die Sie daheim ausüben dürfen. Aber nur, wenn Sie Voraussetzungen erfüllen.
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Was gibt es schöneres als in der kalten Jahreszeit in der Wohnung die Heizung aufzudrehen und es sich gemütlich zu machen. Aber was, wenn die Heizung kalt bleibt?
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