ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Zurückbehaltungsrecht

5 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema.

Was ist ein Zurückbehaltungsrecht?

Der Mieter kann einen Teil der Miete vorläufig zurück behalten, also weniger Miete an den Vermieter zahlen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels an der Mietwohnung in Verzug ist.
Mehr zu Mietmängeln

Unter welchen Voraussetzungen kann man es ausüben?

Es muss ein Mangel an der Wohnung bestehen und der Mieter muss den Vermieter vergeblich aufgefordert haben, den Mangel zu beseitigen. Der Mieter sollte darauf achten, dass er beides beweisen kann.
Mehr zu Mietmängeln

In welcher Höhe kann ich als Mieter die Miete zurück behalten?

Das richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Als Grenze gilt entweder das 3-fache des Betrages für die Mangelbeseitigung oder das 3-5-fache der Minderungsquote.
Mehr zum Thema Mietminderung

Was ist der Unterschied zur Mietminderung?

Das Zurückbehaltungsrecht stellt neben der Mietminderung ein zusätzliches Druckmittel dar, um den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu bewegen. Es beruht darauf, dass der Mieter seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt, solange auch der Vermieter seinen, hier die Überlassung einer mangelfreien Wohnung, nicht erfüllt. Der Mieter erhebt also rein juristisch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach § 320 BGB. Anders als bei der Mietminderung zahlt der Mieter den zurückbehaltenen Betrag dann an den Vermieter nach, wenn der Mangel behoben ist.

Kann eine Klausel im Vertrag das Zurückbehaltungsrecht verbieten oder einschränken?

Nein. Als Ausnahme ist das nur möglich, wenn es um Ansprüche aus Schadensersatz oder Aufwendungsersatz oder um überzahlte Miete geht.
Mehr zu unwirksamen Klauseln
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Wohnung & Miete > Häufige Fragen
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten