Wenn der Mietvertrag nur mit dem Hauptmieter besteht, kann wie bei der berechtigten Untervermietung bei sachlichen Gründen in der Person des neuen Mitbewohners der Vermieter die Zustimmung verweigern. Das kann jedoch im Hauptmietvertrag ausgeschlossen werden. Wenn der Mietvertrag zwischen jedem Mitbewohner und dem Vermieter separat geschlossen wird, kann er sich wie jeder Vermieter für oder gegen einen bestimmten neuen Mieter entscheiden.
Lesen Sie mehr zur Wohngemeinschaft