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Rauchen in der Mietwohnung

8 häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Rauchen

Darf der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages fragen, ob ich Raucher bin?

Ja, und diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten.
Lesen Sie mehr zum Thema zulässige Fragen

Was passiert, wenn ich lüge, um die Wohnung zu bekommen, und dann doch rauche?

Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder kündigen.
Lesen Sie mehr zum Thema Selbstauskunft

Muss ich den Vermieter von mir aus fragen, ob ich in der Wohnung rauchen darf bzw. ihm mitteilen, dass ich Raucher bin?

Nein.

Kann der Vermieter mir verbieten, in der Wohnung zu rauchen?

Dies kann er nicht per vorformulierter Klausel tun, ein Rauchverbot kann jedoch individuell vereinbart werden.
Lesen Sie mehr zum Thema unwirksame Klauseln

Was passiert, wenn ich trotz Rauchverbot rauche?

Das kann zur Kündigung wegen vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache und zu Schadenersatz führen.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Vertragsverletzung

Darf ich weiter rauchen, auch wenn sich der Nachbar beschwert?

Normaler Weise ja, solange für den Nachbarn keine extremen Gefahren drohen (er Asthmatiker, Sie Kettenraucher).
Lesen Sie mehr zum Rauchen in der Mietwohnung

Ich bin starker Raucher. Nachdem ich aus meiner Mietwohnung kürzlich ausgezogen bin, verlangt der Vermieter nun Schadenersatz, weil die Decken, Wände und Türen durch den Qualm vergilbt sind. Ist dies rechtens?

Nein, auch nach einem Auszug kann der Vermieter Schadenersatz wegen des Tabakkonsums nicht verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nikotinablagerungen nicht so stark sind, dass sie durch die normalen Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Streichen der Wände sowie das Lackieren der Türen nicht beseitigt werden können. Nur wenn die Spuren sich auch nach diesen Maßnahmen nicht entfernen lassen, kommt ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Betracht (BGH, Urteil vom 5. 3. 2008, Az. VIII ZR 37/07). Dann liegt eine Substanzbeschädigung der Wohnung vor. Ausnahme: Sie haben entgegen einem vertraglichen Rauchverbot doch geraucht!
Lesen Sie mehr zum Rauchen in der Mietwohnung

Gilt etwas anderes, wenn ich nach meinem Mietvertrag gar nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bin?

Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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