">
ivw

Räum- und Streupflicht

4 häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Räum- und Streupflicht.

Wer ist in einem Mehrfamilienhaus für die Räumung und Streuung der Fußwege verantwortlich?

Die Räum- und Streupflicht obliegt als sog. Verkehrssicherungspflicht zunächst dem Grundstückseigentümer für Wege auf dem Grundstück und bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Üblicherweise wird diese Verpflichtung für öffentliche Gehsteige z.B. durch kommunale Satzungen auf die Grundstückseigentümer übertragen.

In der Hausordnung steht, dass die Mieter dafür verantwortlich sind. Kann das sein?

Die Räum- und Streupflicht wird recht häufig vom Vermieter auf seine Mieter übertragen. Dies ist nur rechtmäßig, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Ein späterer Aushang am Schwarzen Brett im Treppenhaus, etwa durch Änderung der Hausordnung, reicht nicht aus, dem Mieter die Verpflichtung wirksam zu übertragen.

Wer haftet, wenn jemand auf Grund von Glätte stürzt?

In der Regel haftet der für das Streuen und Räumen Verantwortliche. Waren Sie verplichtet die Wege von Schnee und Eis zu befreien, haften Sie auch u.U. für die ihm entstandenen Schäden. Denkbar wäre allerdings auch ein Mitverschulden des gefallenen, z.B. wenn dieser mit hohen Absatzschuhen trotz Glätte ein kleines Wettrennen veranstaltet hat.

Muss ich ständig, auch nachts, die Fußwege vollständig schnee- und eisfrei halten?

Räum- und Streupflicht besteht in Deutschland üblicherweise
  • werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr,
  • Sonntags und an Feiertagen zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr
  • Bei Gewerbebetrieben mit viel Publikumsverkehr u.U. abends auch länger.
Schneit es tagsüber, müssen Sie durchaus mehrmals zu Besen und Schneeschieber greifen, meist aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien.
Ist die Schneezeit vorbei, müssen Sie ebenso die Streumittelreste von den Gehwegen wieder entfernen.
Zuletzt aktualisiert am 13.01.2012

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Wohnung & Miete > Häufige Fragen
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten