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Kündigung des Vermieters

 9 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie eine Auswahl häufig getellter Fragen und Antworten zum Thema Kündigung des Mieters

Wer ist Vermieter?

Vermieter ist, wer im Kopf des Mietvertrages als solcher bezeichnet ist und den Mietvertrag unterschrieben hat. Vermieter können sowohl mehrere Personen als auch eine ganz oder teilweise rechtsfähige Gesellschaft sein.
Mehr zum Thema Vertragsparteien

Wann kann ich als Vermieter kündigen?

Als Vermieter einer "normalen" Mietswohnung können Sie nur kündigen, wenn ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt.
Mehr zum Thema Kündigungsgrund

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Kündigungsgründe sind Eigenbedarf, Vertragsverletzungen des Mieters oder die beabsichtigte wirtschaftliche Verwertung oder bei einem Todesfall.
Mehr zum Thema Kündigungsgrund

Wann liegt Eigenbedarf vor?

Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse für sich oder einen Angehörigen an der Wohnung des Mieters hat.
Mehr zum Thema Eigenbedarf

Wegen welchen Vertragsverletzungen des Mieters kann ich kündigen?

Der häufigste Kündigungsgrund ist der Zahlungsverzug. Es kann als Kündigungsgrund jedoch auch ausreichen, wenn der Mieter den Hausfrieden stört, die Hausordnung nicht beachtet oder die Wohnung vertragswidrig nutzt.
Mehr zum Thema Vertragsverletzung

Wann kann wegen Zahlungsverzug gekündigt werden?

Wenn entweder in zwei Folgemonaten nicht bezahlt wurde, oder nur teilweise gezahlt wurde und der Rückstand mindestens eine Monatsmiete ausmacht, oder wenn sich ein gesamter Rückstand von mehr als 2 Monatsmieten angesammelt hat.
Mehr zum Thema Zahlungsverzug

Was ist, wenn ich noch schnell zahle, wenn ich die Kündigung schon bekommen habe?

Dadurch kann man die fristlose Kündigung wieder unwirksam machen und wohnen bleiben. Oft sind dann aber schon zusätzliche Gerichts- oder Anwaltskosten entstanden, die man dann auch noch zu zahlen hat. Auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Mietrückständen verbessern Sie Ihre Chancen, in der Wohnung zu bleiben, wenn Sie den Rückstand begleichen.
Mehr zu Thema Kündigung wegen Zahlungsverzug

Was ist Voraussetzung bei einer Kündigung zur wirtschaftlichen Verwertung?

Der Vermieter muss an einer anderweitigen Vermietung durch Sie als Mieter gehindert sein und dadurch muss ihm ein erheblicher Nachteil entstehen. Die Hürden dafür werden von den Gerichten aber zu Gunsten des Mieters hoch angesetzt.
Mehr zum Thema wirtschaftliche Verwertung

In welchen Fällen brauche ich als Vermieter keinen Kündigungsgrund?

Wenn es in dem Haus nur 2 Wohnungen gibt und Sie die andere Wohnung selbst bewohnen, also z.B. bei Vermietung einer Einliegerwohnung, können Sie auch ohne Grund kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann jedoch um 3 Monate, § 573a BGB.
Mehr zum Thema Kündigungsfrist
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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