Dadurch kann man die fristlose Kündigung wieder unwirksam machen und wohnen bleiben. Oft sind dann aber schon zusätzliche Gerichts- oder Anwaltskosten entstanden, die man dann auch noch zu zahlen hat. Auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Mietrückständen verbessern Sie Ihre Chancen, in der Wohnung zu bleiben, wenn Sie den Rückstand begleichen.
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