Nur, wenn sie verschiedene Voraussetzungen erfüllt: Die einzelne Reparatur darf nicht mehr als maximal EUR 75, teilweise EUR 100, kosten. Der Jahresbetrag für solche Reparaturen muss auf höchstens 8 % der Miete oder EUR 150 begrenzt sein. Die Regelung darf sich nur auf Teile der Wohnung beziehen, die dem häufigen und direktem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
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