Satellitenschüsseln (Parabolantennen) im Mietrecht
7 häufige Fragen und Antworten (FAQ)Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Funk- und Fernsehen im Mietrecht.
Muss der Vermieter dem Anbau einer Parabolantenne (Satelliten-Schüssel) zustimmen?
Ist kein Kabelanschluss oder eine gemeinschaftliche Satellitenschüssel vorhanden, muss der Vermieter dem Anbau einer Satellitenschüssel des Mieters zustimmen. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass der Anbau durch einen Fachbetrieb vorgenommen wird und der Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließt, die mögliche Schäden ersetzt.
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Kann der Vermieter allein entscheiden, ob er als einheitliche Lösung für alle Mietwohnungen einen Kabelanschluss legen lässt oder den Empfang mittels Parabolantennen ermöglicht?
Der Vermieter hat die Möglichkeit, selbst auszuwählen, ob er den Mietern einen Kabelanschluss ermöglicht. Er muss sich mit seiner Entscheidung nicht dem Willen der Mehrheit der Mieter beugen. Können die Mieter Kabelfernsehen nutzen, haben sie in den meisten Fällen keinen Anspruch mehr darauf, eine Satellitenschüssel anzubringen
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Hat der Mieter einen Anspruch darauf, eine Satellitenschüssel zu montieren, wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist?
Der Mieter darf keine Satellitenschüssel installieren, wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist. Auch wenn Mieter sich oft darauf berufen, dass sie durch eine Satellitenschüssel andere Programme empfangen können, entscheidet hier die Rechtsprechung relativ einheitlich. Ausnahmen davon gibt es nur für ausländische Mieter und in Sonderfällen.
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Haben ausländische Mieter einen Anspruch auf Montage einer eigenen Satellitenschüssel?
Empfängt der ausländische Mieter im Kabelnetz kein oder nur ein einziges Programm aus seiner Heimat, kann er auf Anbau einer Satellitenschüssel bestehen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die auf dem Recht des Einzelnen auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art.5 GG) basiert, wird heute durch alle Gerichte so beherzigt. Entsprechendes gilt für Ausländer, welche die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben.
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Können deutsche Mieter die Zustimmung des Vermieters mit dem Hinweis verlangen, dass sie lieber ausländisches Fernsehen schauen?
Nein, nur wenn besondere Gründe (z.B. beruflicher Art) vorliegen, die im Einzelfall den Empfang besonderer Programme als notwendig erscheinen lassen, kann ein Inländer verlangen, dass er zusätzlich zum Kabelfernsehen eine Satellitenschüssel montierten darf.
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Kann der Vermieter die Kosten für einen Kabelanschluss auf die Mieter umlegen?
Zum Teil, ja! Bei dem Anschluss an ein Kabelnetz handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme. Daher können 11% der Installationskosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Kann der Vermieter bestimmen, wo die Satellitenschüssel am Haus angebracht wird?
Der Mieter muss mit dem Vermieter absprechen, wo die Satellitenschüssel anzubringen ist. Dabei kann der Vermieter jedoch nicht völlig frei den Ort der Montage festlegen. Das Recht des Mieters auf einen guten Empfang muss der Vermieter ebenfalls berücksichtigen.
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