Können Wartungskosten und Reparaturkosten für den Fahrstuhl über die Nebenkosten umgelegt werden?
Es können nur die Wartungskosten umgelegt werden, nicht die Reparaturkosten. Aber auch die Wartungskosten nur dann, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Lesen Sie mehr zum Thema Nebenkosten
Muss auch ein Mieter, der im Erdgeschoss wohnt, die Kosten für den Fahrstuhl mittragen?
Kann man im Mietvertrag etwas anderes vereinbaren?
Ja, es ist auch möglich, vertraglich für ihn diese Umlage auszuschließen.
Darf ich den Aufzug benutzen, auch wenn in meinem Mietvertrag nichts dazu steht?
Ja, wenn das Haus einen Fahrstuhl hat, darf der Mieter ihn auch benutzen, er gilt als mitvermietet.
Welche Rechte habe ich, wenn der Fahrstuhl längere Zeit ausfällt?
Kann ich vom Vermieter die Reparatur des Fahrstuhls verlangen?
Was ist, wenn der Aufzug beim Betrieb extrem laut ist?