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Eigenbedarf im Mietrecht

8 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Eigenbedarf

Wann liegt Eigenbedarf für den Vermieter vor?

Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse für sich oder einen Angehörigen an der Wohnung des Mieters haben.
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Für welche Personen kann der Vermieter Eigenbedarf anmelden?

Für sich selbst, seine Eltern und Großeltern, seine Kinder oder Enkel, seine Geschwister oder seinen Lebenspartner. Möglich auch für entferntere Verwandte, zu denen eine besonders enge Beziehung besteht oder für andere Angehörige des Haushalts, wie Pflegekinder, Pflegepersonen oder Angestellte.
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Wann kann sich der Vermieter NICHT auf Eigenbedarf berufen?

Wenn der Bedarf schon bei Abschluss des Mietvertrags absehbar war, kann die Kündigung deswegen unwirksam sein oder der Vermieter seinen Eigenbedarf mit einer anderen Wohnung decken kann, die er auch hat, die aber leer steht. Im Extremfall kann auch sein Eigenbedarf überhöht sein, weil er z.B. mehr Platz beansprucht, als objektiv nachvollziehbar ist.
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Muss der Vermieter das in der Kündigung erklären?

Ja, und zwar so genau wie möglich, damit Sie das nachprüfen können.
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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?

Das richtet sich nach den allgemeinen Regeln im Mietvertrag oder im Gesetz.
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Was kann ich machen, wenn ich weiß, dass der Eigenbedarf gar nicht vorliegt?

Die Kündigung wegen vorgeschobenen Eigenbedarfs ist unwirksam und sie können in der Wohnung bleiben bzw. nach dem Auszug verlangen, dass der Vermieter Sie wieder einziehen lässt. Außerdem können Sie Schadenersatz verlangen.
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Welche Schadenpositionen kann ich geltend machen?

Alle Kosten, die Sie wegen des Umzugs hatten, z.B. Inseratskosten, Maklercourtage, Umzugsfirma. Sogar die Differenz zu der höheren Miete, die Sie in der neuen Wohnung zahlen, können Sie verlangen.
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Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, wenn der Eigenbedarf berechtigt ist?

Normaler Weise müssen Sie dann ausziehen, wenn die Kündigung auch formal in Ordnung ist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Sie einen Härtefall geltend machen und der Kündigung widersprechen können.
Mehr zum Thema Härtefall
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2012

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