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Aufhebungsvertrag im Mietrecht

4 häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Aufhebung des Mietverhältnisses durch Vertrag.

Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?

Vermieter und Mieter beenden das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem gewissen Tag, ohne Kündigungsfristen einhalten zu müssen.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?

Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das an gesetzliche Vorschriften gebunden ist und nicht vom Willen der anderen Partei abhängt. Ein Aufhebungsvertrag kann nur geschlossen werden, wenn eine einvernehmliche Lösung der Mietvertragsparteien gefunden wird.
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Muss ein Mietaufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Nein, eine Aufhebung des Mietverhältnisses kann auch mündlich vereinbart werden. Es erleichtert die Beweisführung jedoch, wenn der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird.
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Worauf ist bei Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages zu achten?

In einem Mietaufhebungsvertrag sollte folgendes festgelegt werden:
  • Tag, an dem das Mietverhältnis endet
  • Zustand in dem die Wohnung zu übergeben ist
  • Ob und in welchem Umfang Schönheitsreparaturen durchzuführen sind
  • Zeitpunkt, bis zu dem der Vermieter die Kaution zurückzuzahlen und die Nebenkostenabrechnung vorzulegen hat
  • Bestimmung, dass keine gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Mietverhältnis mehr bestehen
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Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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