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Abmahnung im Mietrecht

7 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen zum Thema Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie kann schriftlich oder mündlich ausgesprochen werden.

Wann kann ich eine Abmahnung aussprechen?

Wenn der andere Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.
Lesen Sie mehr zur Vertragsverletzung

Wie kann ich mich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren?

Ein Rechtsanspruch, die Abmahnung zurück zu nehmen oder sie für unberechtigt zu erklären, besteht nicht.

Wozu ist eine Abmahnung gut?

Das Fehlverhalten soll beendet oder künftig unterlassen werden. Wenn das nicht hilft, kann z.B. auf Unterlassung dieses Verhaltens geklagt oder das Mietverhältnis gekündigt werden.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Vertragsverletzung

Ist die Abmahnung eine Vorstufe zur Kündigung?

Das ist möglich. Wenn das Fehlverhalten nicht so schwerwiegend ist, dass sich darauf allein eine Kündigung stützen lässt, dient die Abmahnung entweder als Vorbereitung dazu oder als Dokumentation für wiederholtes Fehlverhalten. Der Beweis muss aber trotzdem noch erbracht werden, dass es zu dem jeweiligen Fehlverhalten gekommen ist, wenn darauf eine Kündigung gestützt wird.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Vertragsverletzung

Wegen welchem Verhalten kann abgemahnt werden?

Wenn z.B. die Kehrwoche nicht korrekt durchgeführt wird, wenn es bei einer Party zu laut geworden ist oder wenn der Vermieter keinen Zugang zum mitvermieteten Kellerraum gewährt.

Muss ich bei einer Abmahnung Fristen beachten?

Nein. Sie sollte aber immer zeitnah erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010

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