
Der Begriff "Mediation" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Vermittlung. Wie der Begriff schon ausdrückt, ist es Ziel der Mediation Konflikte außergerichtlich beizulegen oder zu vermeiden.
In einem freiwilligen Verfahren unterstützt der Mediator als neutraler Vermittler die Beteiligten dabei, schnell eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu finden. Dem Mediator selbst kommt hierbei keine Entscheidungskompetenz zu. Er ist für den strukturierten Ablauf des Mediationsverfahrens zuständig und hilft den Beteiligten die Lösung des Konflikts selbst zu erarbeiten.
Im Gegensatz zu einem Schiedsgericht, einer Güte- oder einer Schlichtungsstelle ist die Mediation keine Institution, sondern ein Verfahren. Von dem Mediator werden daher keine Entscheidungen getroffen.
In einem Gerichtsverfahren entscheidet der Richter durch Urteil oder schlägt einen Kompromiss, den sogenannten Vergleich, vor. Der Termin des Gerichtsverfahren wird vom Gericht bestimmt. Die Gerichtsverhandlung ist grundsätzlich öffentlich.
In der Mediation entscheiden die Beteiligten (Medianten) dagegen selbst. Die Teilnahme an der Mediation ist für die Beteiligten freiwillig. Sie bestimmen selbst Inhalt, Zeitpunkt und Umfang des Verfahrens. Das Mediationsverfahren findet in einem vertraulichen Rahmen statt. Es ist nicht öffentlich. Die Medianten verpflichten sich, ebenso wie der Mediator, zur Verschwiegenheit über den Inhalt des Mediationsverfahrens, sowie der Mediationsvereinbarung.
Durch das strukturierte Mediationsverfahren werden die eigentlichen Probleme, die hinter dem Konflikt stehen, erkannt, analysiert und systematisch besprochen. Die Parteien arbeiten zusammen lange aufgestaute Emotionen auf und lösen auf diese Weise die meist verhärteten Fronten. Das gegenseitige Verständnis für die Situation des anderen wächst. Dadurch eröffnet sich für die Parteien die Chance eine individuelle und flexible Lösung zu entwickeln.
Die Mediation beruht auf den Grundsätzen der Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Allparteilichkeit, Informiertheit und Vertraulichkeit.
Was verbirgt sich hinter diesen Grundsätzen?
Die Beteiligten entwickeln selbstständig ihre eigene Lösung. Der Mediator gibt dabei die Richtung des Verfahrens vor, unterbreitet aber keine Lösungsvorschläge. Diese werden von den Medianten erarbeitet. So wird erreicht, dass die gefundene Lösung ein von allen Parteien akzeptierter, gemeinsamer Konsens ist.
Die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig und ohne Zwang. Aufnahme und Beendigung des Verfahrens sind jederzeit durch alle Parteien möglich, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Der Weg in ein ordentliches Gerichtsverfahren wird durch ein Mediationsverfahren nicht verbaut. Im Falle des Scheiterns der Mediation steht den Medianten immer noch der Rechtsweg offen.
Nur eine Lösung, die die Interessen aller Beteiligten hinreichend berücksichtigt, hat Bestand. Deshalb wird im Rahmen der Mediation das gesamte Umfeld des Streits beleuchtet, nicht nur die rechtlichen Fragen. Hinsichtlich aller Punkte sollen die Medianten bereit sein, ohne auf ihrem Standpunkt zu beharren, zu diskutieren und die für alle Beteiligten beste Gesamtlösung zu finden.
Der Mediator unterstützt die Beteiligten neutral bei den Gesprächen. Hierbei ist er allparteilich, was bedeutet, dass er jede Partei gleichermaßen unterstützt.
Nur wer alle Fakten kennt, kann zu einer tragfähigen Lösung kommen. Daher ist es im Vorfeld des Mediationsverfahrens unerlässlich, alle Aspekte des Konflikts zu beleuchten. Es wird hierbei auch und gerade auf das Umfeld des Konflikts eingegangen.
Die Gespräche finden in einem vertraulichen Rahmen statt. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, Mediator und Medianten verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
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