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Rechtslage im Ausland

Post aus fremden Landen!

 

 

Situation im Ausland

In Europa besteht eine recht einheitliche Rechtslage aufgrund der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (2002/58/EG) vom 12.7.2002, die bis Ende 2003 von den EU-Mitgliedern in nationales Recht umzusetzen war. Danach ist die Zusendung von E-Mail-Werbung nur gestattet, wenn der Empfänger zuvor eingewilligt hat. Die konkrete Umsetzung in das nationale Recht der einzelnen Staaten ist unterschiedlich.

Österreich

Der Versand von Werbemails und Massenmails (mehr als 50) ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist untersagt. Ausnahme: Der Versender hat die Adresse im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung mit dem Adressaten erhalten, und dieser kann die weitere Zusendung jederzeit untersagen.

Schweiz

Der Spam-Versand ist generell verboten. Das Fernmeldegesetz verbietet bei Androhung von Geld- oder Freiheitsstrafe, über E-Mail, SMS oder andere Telekommunikationsdienste unaufgefordert Massenwerbung zu versenden oder entsprechende Aufträge zu erteilen.

USA

Ein Gesetz namens "Can Spam Act" hat Spam grundsätzlich untersagt. Einige Spammer wurden bereits zu Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt.
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Zuletzt aktualisiert am 26.01.2011

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