Widerruf und Rückgabe ...

bei Nichtgefallen zurück!
Wer ein Rind geschenkt erhält, muß ein Pferd zurückgeben.
(chinesisches Sprichwort)

Widerruf und Rückgabe

Der Onlinekauf hat einen Vorteil. Gefällt die gelieferte Ware nicht, dann können Sie die Artikel einfach wieder zurückschicken. So haben Sie zwei Wochen lang Zeit, die gelieferte Ware zu prüfen. Die Ware darf ausgepackt, Kleidung anprobiert und Bücher aus der Klarsichtfolie entfernt und durchgeblättert werden. Entspricht das Gelieferte nicht Ihren Vorstellungen, können Sie den Vertrag gemäß §§ 312 d, 355 BGB rückgängig machen. Begründen müssen Sie Ihren Widerruf nicht. Der Kaufpreis wird erstattet.


Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen und beginnt mit der Erteilung der Widerrufsbelehrung sowie der Erfüllung der Informationspflichten durch den Verkäufer. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Haben Sie Waren bestellt, liegt der Fristbeginn allerdings nicht vor Warenanlieferung.

Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sich die Frist auf einen Monat.

Tipp!

Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn Ihnen eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift eines dieser Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Im Zweifelsfall trifft die Beweislast für den Fristbeginn den Unternehmer.

Besteht die Warenlieferung aus mehreren Teilen, beginnt die Frist erst mit dem Eingang des letzten Warenteils zu laufen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um eine zusammengehörige verkaufte Sache handelt, z. B. bei Zubehör zu einem Laptop. Besteht Ihre Bestellung allerdings aus verschiedenen Einzelpositionen, die nicht zusammengehören, wie beispielsweise mehrere Kleidungsstücke, beginnen die jeweiligen Widerrufsfristen für jedes Einzelstück separat mit deren Anlieferung zu laufen.

Bei wiederholten Lieferungen (Sukzessivlieferungen) gleichartiger Waren ist für den Beginn die erste Teillieferung maßgeblich z. B. bei Lieferung eines mehrbändigen Lexikons (vgl. § 312 d Abs. 2 BGB). Haben Sie hingegen einen Dienstleistungsvertrag geschlossen, beginnt die Frist nicht vor Vertragsschluss.

Tipp!

Kam der Verkäufer seiner schriftlichen Informationspflicht nicht nach, verlängert sich Ihre zweiwöchige Widerrufs- oder Rückgabefrist. Diese beginnt nämlich erst, wenn der Verkäufer seine Informationspflichten vollständig erfüllt hat.

Widerrufsbelehrung

Die Belehrung über den Widerruf muss dem Kunden gegenüber

  • in Textform erteilt werden,
  • der Text muss deutlich und klar verständlich gestaltet sein und
  • Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist müssen ebenfalls angegeben sein.
Dabei ist es ausreichend, wenn die Belehrung auf der Rückseite einer Urkunde, von der der Käufer bei Vertragsschluss ohne weiteres Kenntnis erlangen kann, aufzufinden ist.

Tipp!

Muster für eine Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung finden Sie im Anhang 2 und 3 der BGB-InfoV gemäß § 14 BGB-InfoV. Die Muster dienen als Hilfestellung und sollten, wenn Sie darauf zurückgreifen möchten, nur vollständig unter Beachtung der Anmerkungen gemäß § 14 BGB-InfoV übernommen werden, da Sie sich nur dann wirksam auf die Belehrungen berufen können.

Weitere Informationen zu den Informationspflichten eines Unternehmers, können Sie hier nachlesen.

Ausnahmen vom Widerrufs- und Rückgaberecht

Bei einem Kauf in einem Geschäft vor Ort haben Sie kein Recht auf einen Umtausch. Viele Geschäfte räumen aber den Kunden freiwillig ein Umtauschrecht ein. Häufig wird dann bei Rückgabe nicht das Geld erstattet. Stattdessen erhalten Sie nur einen Einkaufsgutschein.

Aber auch bei einem Kauf im Internet hat man nicht in jedem Fall ein Umtausch- bzw. Rückgaberecht. So sind vom Widerrufs- bzw. Rückgaberecht

  • Waren, die auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden (z.B. ein nach den speziellen Maßen des Kunden angefertigtes Oberteil, ein gravierter Ring etc.),
  • Waren, die verderblich sind (z.B. Lebensmittel),
  • Audio-, Videoaufzeichnungen oder Software, bei der die Versiegelung vom Käufer schon entfernt wurde (z.B. eingeschweißte CDs und DVDs) oder
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte (bei Abos kommt es auf die Art der Ware und Höhe der Zahlungsverpflichtung an, ob Sie den Vertrag widerrufen können)
ausgenommen.

Darüber hinaus erlischt Ihr Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen, wenn

  • mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde oder
  • Sie als Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst haben z. B. durch den Start einer Datenbanknutzung oder
  • wenn auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, auch vor Ausübung des Widerrufsrecht, beide Seiten Ihre Leistungen vollständig erbracht haben.


Unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts

Häufig versuchen Verkäufer in Allgemeinen Bedingungen das Widerrufsrecht des Käufers einzuschränken. Zu beachten ist, dass die Ausübung des Widerrufsrechts nicht davon abhängen darf, dass

  • die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt wird,
  • die Ware nicht benutzt oder beschädigt wurde oder
  • Kleidungsstücke Gebrauchsspuren aufweisen.
Auch in diesen Fällen hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Allerdings kann der Unternehmer Wertersatz oder Schadenersatz für die Beschädigungen oder die Nutzung der Waren geltend machen.


Widerruf und Rechtsfolgen

Den Widerruf müssen Sie gegenüber dem Unternehmer erklären, da es sich um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt. Das Wort Widerruf müssen Sie allerdings nicht ausdrücklich verwenden. Ausreichend ist es vielmehr, dass dem Gegenüber erkennbar signalisiert wird, dass das Vertragsverhältnis beendet werden soll. Beachten sollten Sie, dass Sie den Widerruf selbst nicht wieder widerrufen können.

Tipp!

Als Kunde sind Sie für den fristgerechten Zugang des Widerrufs beweispflichtig. Sie sollten daher in Zweifelsfällen, den Widerruf schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer übersenden. Mit dem Rückschein können Sie dann in streitigen Fällen den fristgerechten Zugang nachweisen. Dies ist bei einem Einwurf-Einschreiben nicht immer möglich.

Wird das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt sind die Vertragsparteien verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Als Käufer sind Sie regelmäßig zur Rücksendung der Waren verpflichtet. Der Verkäufer muss Ihnen im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstatten.

Ein Musterschreiben zum Widerruf eines Onlinekaufs finden Sie hier.


Kosten der Rückgabe

Die Kosten für die Rücksendung muss grundsätzlich der Verkäufer übernehmen, es sei denn, die Ware kostet nicht mehr als 40 Euro oder es wurde nicht per Vorauskasse bezahlt. Dann können dem Käufer die Rücksendungskosten auferlegt werden. Solche Regelungen finden Sie inklusive Widerrufsbelehrung und Rücksendeadresse in aller Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.

Haben Sie mehrere Artikel bestellt, ist für die 40 Euro-Grenze nicht der Gesamtbestellwert entscheidend, sondern es kommt nur auf den Wert der zurück zusendenden Waren an.

Tipp!

Viele Onlinehändler legen ihrer Warensendung ein Retourenschein oder -etikett bei. Diesen können Sie für das portofreie Zurücksenden der Ware verwenden.

Sollte kein Retourenschein beiliegen, sollten Sie die Rücksendung zunächst ausreichend frankieren. Viele Onlineshops nehmen nämlich keine unfrei verschickten Rücksendungen an. Dies ist zwar für Produkte ab einem Warenwert von 40,- Euro nicht zulässig und eine entsprechende Klausel in den Bedingungen des Händlers wäre unwirksam (OLG Hamburg, Az. 5 W 15/07), dennoch ist diese Vorgehensweise leider häufig anzutreffen. Unfreie Sendungen würden nämlich sonst kostenpflichtig (Portokosten und womöglich Strafporto) an den Kunden zurückgehen.

Tipp!

Gewährt der Händler dem Kunden kein Widerrufsrecht, sondern ein Rückgaberecht, bedeutet dies, dass der Verkäufer - unabhängig vom Warenwert - die Rücksendekosten übernehmen muss.

Bei Rücksendungen aus Nicht-EU-Ländern sollten Sie die Zollbegleitpapiere nicht vergessen, da sich sonst die Auslieferung erheblich verzögern kann.

Wichtige Vorschriften
§ 312 d BGB: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
§ 346 BGB: Wirkung des Rücktritts
§ 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 356 BGB: Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
§ 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
§ 14 BGB-InfoV: Form der Widerrufs- und Rückgabebelehrung, Verwendung eines Musters

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Zuletzt aktualisiert am 10.12.2009

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