ivw

Produktauswahl

Per Mausklick in den Warenkorb

 

 

Bis vor einigen Jahren fanden Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privaten, aber auch zwischen Privaten im direkten Kontakt zwischen den Vertragsparteien statt. Heute bieten immer mehr Unternehmen ihre Waren und ihre Leistungen im Internet an. Der Internetnutzer kann Produkte in Webshops ("Internetläden") kaufen oder bei Internetauktionen ersteigern, eine Reise über das Internet buchen, Bankgeschäfte abwickeln oder Musik und Filme herunterladen.


Das Warenangebot

Die im Internet angebotenen Waren und Dienstleistungen sind umfangreich. Nicht selten sind gleiche Artikel in verschiedenen Onlineshops zu unterschiedlichen Preisen zu finden.

Sie haben eine Vorstellung, welches Produkt Sie suchen oder Sie möchten einen Preisvergleich starten? Hilfe bei der Produktsuche bieten bekannte Suchmaschinen wie z. B. google.de, yahoo.de oder msn.com. Sie geben dort einfach den Namen des gewünschten Artikels ein und die Suche beginnt.

Preisvergleiche gleicher Waren können Sie u.a. bei Preissuchmaschinen wie idealo.de, günstiger.de, billiger.de oder evendi.de anstellen. In Sekundenschnelle erhalten Sie dann das Angebot des günstigsten Anbieters. Bei einem Klick auf die entsprechende Anbieterseite kann man dann die genauen Konditionen des Kaufes einsehen und Zahlungsarten, Lieferbedingungen und Rückgabekonditionen studieren.

Tipp!

Für bestimmte Produktarten gibt es spezielle Preissuchmaschinen. Für Elektronikartikel kann man zum Beispiel auf electronicscout24.de, billiger.de oder ciao.de zugreifen.

Der Preisvergleich sollte niemals ohne einen Blick auf die Zusatzkosten beim Kauf erfolgen. In der Regel sind dies Porto- und Verpackungskosten (Versandkosten), die von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen können. Vermeintlich günstige Angebote können dann im Ergebnis doch höher ausfallen als bei einem Konkurrenten.

Tipp!

Da Sie die Ware im Internet nicht wie im Kaufhaus in die Hand nehmen und prüfen können, wurde Ihnen als Käufer besondere Rechte bei der Rückgabe von Waren eingeräumt. Es gilt das sogenannte Fernabsatzgesetz, das dem Käufer bei den meisten Waren ein gesetzlich festgelegtes Umtauschrecht garantiert. Zudem verpflichtet es den Webshop-Betreiber besonderen Informationspflichten nachzukommen. So sind sie verpflichtet, über das Unternehmen, das Produkt und den Preis, die Zahlung und Lieferung im Rahmen ihres Warenangebotes genau zu informieren. Mehr erfahren Sie hier.



Schwarze Schafe

Der Preis darf letztlich nicht das einzige Kriterium für die Einscheidung für einen Onlineshop sein. Auch unter Onlinehändlern gibt es immer wieder schwarze Schafe, die die Ware gar nicht oder nicht wie bestellt liefern. Kaufen Sie bei einem unbekannten Anbieter ein, sollten Sie von seiner Seriosität überzeugt sein. Denn gerade wenn Sie per Vorkasse größere Beträge zu zahlen haben, wäre das Risiko sonst zu groß, dass die Ware niemals ankommt.

Für nicht gelieferte Ware, kann es verschiedene Gründe geben. Dabei sind dafür nicht nur Onlinebetrügereien eines Shop-Betreibers, sondern auch Insolvenzen verantwortlich. Manche Webshops können beim harten Preiskampf nicht mehr mithalten und gehen pleite. Dann muss man seine Ansprüche bei Insolvenzverwaltern anmelden - in der Regel ein aufwendiges und nicht immer erfolgreiches Unterfangen.

Tipp!

Bei vielen Preissuchmaschinen kann man Erfahrungsberichte bisheriger Kunden des Webshops nachlesen. Dabei werden manche Einträge vom Webshop-Betreiber selbst eingestellt. Besonders guten Berichten muss man deshalb nicht unbedingt Glauben schenken. Häufen sich dagegen Beschwerden, sollten Sie den Webshop unbedingt meiden.

Um Onlinebetrügern auf die Spur zu kommen, empfiehlt es sich auch, den Namen eines Shops zu "googlen", das heißt, bei einer Suchmaschine (z. B. Google, Altavista) im Suchfeld einzugeben, um so auf negative Erfahrungsberichte zu stoßen.

Einen gewissen Schutz beim Internetshopping bieten Gütesiegel, wie zum Beispiel "TÜV safer shopping" oder "Trusted Shops", die Sie auf den Seiten mancher Online-Shops finden. Die Siegel bestätigen, dass der Händler bestimmte Qualitätsstandards einhält.

Einen Überblick über alle im Netz vorhandenen Gütesiegel und deren Bedeutung finden Sie unter internet-guetesiegel.de.

nächste Seite Kaufverträge im Internet (2/8)




Wichtige Vorschriften
§ 312b BGB: Fernabsatzverträge
§ 312c BGB: Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
§ 312d BGB: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
§ 312e BGB: Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

Weitere themenbezogene Seiten
Zuletzt aktualisiert am 26.01.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück

Checkliste

Sicherer Einkauf im Internet

Damit Sie sich vor bösen Überraschungen schützen


Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Internet & Computer > Onlineshopping
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten