Kauf von Privat
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Kauf vom Händler
Findet ein eBay-Kauf nicht zwischen zwei Privatleuten, sondern zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher statt, gelten andere Regeln. Es handelt sich dann nämlich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), bei dem die Vorschrift über den Versendungskauf (§ 447 BGB) gerade nicht anzuwenden ist.
Hier trät also immer der Verkäufer, wie beim Kauf in einem Webshop, das Versandrisiko. Er muss daher einen versicherten Versand vornehmen oder mit dem Risiko leben. Es handelt sich übrigens um zwingendes Recht, das nicht durch Vereinbarungen der Vertragspartner abgeändert werden kann. Enthält die Angebotsseite Aussagen wie "Versandkosten: unversichert 2,20 Euro, versichert: 6,50 Euro" so trägt der gewerbliche Verkäufer in beiden Fällen das Versandrisiko.
Tipp!
Beim eBay-Kauf unter Privatleuten geht das Versandrisiko mit Übergabe der Ware an Post oder Kurierdienst auf den Käufer über. Treten Sie verkäuferseitig als Unternehmer auf, liegt das Versandrisiko immer bei Ihnen.
Der Verkäufer (auch der private) muss im Rahmen seiner kaufvertraglichen Nebenpflichten dafür sorgen, dass der Artikel ordnungsgemäß und sicher verpackt wird. So haften Sie als Privatverkäufer zwar nicht für Transportschäden, Sie können aber bei unsicherer Verpackung trotzdem auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Bei technischen Geräten sollten unbedingt die Versandhinweise in der Betriebsanleitung beachtet werden (z. B. Verwendung von Transportsicherungen, Sicherungsschrauben etc.).
Tipp!
Bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Verpackung haftet immer der Verkäufer.
Versandkosten
Bei eBay trägt die Versandkosten üblicherweise der Empfänger. Sie werden auf der Angebotsseite angegeben. Als Käufer können Sie teilweise wählen, ob Sie den versicherten oder unversicherten Versand, Versand mit der Post oder mit einem Kurierdienst wünschen. Auch eine kleine Verpackungspauschale darf der Verkäufer auf die Versandkosten aufschlagen - schließlich soll die Ware gut gepolstert werden und heil ankommen; und der Verkäufer muss sie ja auch zur Aufgabestelle bringen.
Als unseriös sind jedoch Verkaufsangebote mit überhöhten Versandkosten zu beurteilen, bei denen am Versand kräftig mitverdient werden soll. So wird teilweise für enorme Versandkosten wertlose Ware angeboten - oder in einigen Fällen sogar nur ein leerer Karton (Originalverpackung eines Gerätes). Hier gilt: Angebote sollten Sie vor dem Bieten erst genau lesen! Geht aus dem Angebot ausdrücklich hervor, dass es nur um eine leere Schachtel geht, haben Sie rechtlich kaum Handlungsmöglichkeiten. Hier gilt: Finger weg vom Angebot!
Als Anhaltspunkt einige Kostenbeispiele: Bei DHL kostet der Versand eines Päckchens bis 2 kg bei Abgabe in der Postfiliale 3,90 EUR. Pakete bis 10 kg kosten 6,90 EUR und bis 20 kg 9,90 EUR. Beim Konkurrenten Hermes bewegen sich die Preise für Standardsendungen bis 25 kg je nach Kantenlänge zwischen 3,90 und 9,30 EUR. Bei beiden Versendern bringt die Verwendung eines Online-Paketscheines bzw. der Online-Frankierung Ermäßigungen.
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Wichtige Vorschriften
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs