Checkliste
Vorsicht vor Internetabzocke
Vorher
Bevor Sie sich auf einer Internet-Seite für ein Angebot registrieren, sollten Sie auf Folgendes achten:
- Lesen Sie in Ruhe alle auf der Seite aufzufindenden Informationen über den Dienstanbieter, die Dienstleistung an sich, ein etwaiges Rückgaberecht oder Zahlungspflichten und Modalitäten durch. Viele Informationen können Sie dem Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.
- Achten Sie auf versteckte Kostenhinweise insbesondere am Seitenende.
- Gehen Sie sparsam und zurückhaltend mit ihren persönlichen Daten um.
- Lesen Sie die Vertragsbedingungen vor einer Bestätigung per Mausklick sorgfältig und gewissenhaft durch. Ergeben sich Hinweise auf einzuhaltende Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen ist Vorsicht geboten!
- Prüfen Sie die Voraussetzungen und das Bestehen eines zweiwöchigen Widerrufsrechtes.
- Prüfen Sie die Betreiberangaben im Impressum. Ist dort beispielsweise nur ein Postfach oder eine ausländische Adresse angeführt, sollten Sie vorsichtig sein. Denn bei einem ausländischen Anbieter kann es durchaus Schwierigkeiten bereiten, seine Rechte als Verbraucher durchzusetzen.
Nachher
Sollten Sie trotz aller Vorsicht eine unberechtigte Rechnung erhalten, sollten Sie Folgendes tun:
- Gehen Sie keinesfalls auf diese Rechnung ein oder bezahlen Sie die geforderte Summe.
- Widersprechen Sie der unberechtigten Forderung per Brief umgehend (ein Musterschreiben können Sie hier herunterladen).
- Wenn Ihre minderjährigen Kinder einen vermeintlichen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie als Erziehungsberechtigter dem Dienstanbieter mitteilen, dass der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird (ein Musterschreiben können Sie hier herunterladen).
- Lassen Sie sich auch nicht durch Mahn- oder Inkassoschreiben beeindrucken oder zu einer Zahlung verleiten. Auch angedrohten Schufa-Einträgen können Sie grundsätzlich gelassen entgegensehen. Im schlimmsten Fall, sollten Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.
- Sollte Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen, besteht allerdings Handlungsbedarf: Die zweiwöchige Widerspruchfrist sollten Sie in diesem Fall unbedingt einhalten.
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