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Google Street View ...

... ein Balanceakt zwischen Information und Privatssphäre


Tausende verunsicherte Verbraucher in ganz Deutschland sehen dem Start des Online Panorama-Dienstes Google Street View mit gemischten Gefühlen entgegen. Was tatsächlich auf den dreidimensionalen Online-Stadtplänen zu sehen sein wird, welche Folgen sich dadurch für den einzelnen Bürger ergeben und wie sich unerwünschte "Schnappschüsse" auch nach Ablauf der offiziellen Einspruchsfrist am 15. Oktober 2010 entfernen lassen, haben wir für Sie zusammengefasst.


Was ist bei Google Street View zu sehen?

Laut Aussage des Google-Konzerns kommen bei Google Street View lediglich stationäre Bilder zum Einsatz, die in der Regel bereits mehrere Monate alt sind. Hierfür waren schon vor einiger Zeit zahlreiche speziell ausgerüstete Kamerawagen in vielen deutschen Städten unterwegs und haben von ihren Rundfahrten vermutlich eine weitgehend flächendeckende Bild-Ausbeute mitgebracht.

Wie verhindere ich, dass eine Aufnahme veröffentlicht wird?

Aufgrund des breiten Widerstands in der deutschen Bevölkerung hat sich Google inzwischen dazu verpflichtet, noch vor Veröffentlichung des Bildmaterials jegliche Gesichter von zufällig aufgenommenen Passanten sowie Autokennzeichen automatisch unkenntlich zu machen. Ein Verfahren, das allerdings noch nicht hundertprozentig zu funktionieren scheint und den meisten Gegnern längst nicht weit genug geht. Wer darüber hinaus beispielsweise nicht möchte, dass seine eigenen vier Wände in das dreidimensionale Kartenmaterial von Google Street View aufgenommen werden, kann auf der Website http://www.google.de/streetview einen "Antrag auf Unkenntlichmachung" von Häusern und Wohnungen stellen.

Für Bewohner der bereits "abfotografierten" deutschen Großstädte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal endete die von Google eingeräumte Einspruchsfrist schon am 15. Oktober 2010.

Was kann ich tun, wenn die offizielle Einspruchsfrist abgelaufen ist?

Wer bis zum Ablauf der von Google festgelegten Frist noch keinen Einspruch eingelegt hat, der hat trotzdem keinen Grund zur Panik. Alle anderen Regionen in Deutschland bleiben von dieser Regelung zunächst unberührt. Wer also auf dem Land oder in Städten wie Regensburg, Kleve oder Oldenburg lebt, kann weiterhin gegen die Veröffentlichung von Bildern seiner Wohnung bzw. seines Hauses auf die beschriebene Art vorgehen.

Für alle anderen gilt: Spätestens, wenn Google Street View online geht, soll es nach Angaben des Konzerns eine einfache Lösung geben, mit der sich unerwünschte Bildinhalte auch nachträglich noch unkenntlich machen lassen. Wie schnell dieses Verfahren greifen wird, ist allerdings noch offen.

Was kann ich tun, wenn es Probleme gibt?

Klappt die Verschleierung von Bildern einmal nicht reibungslos, sollten Sie sich nicht gleich entmutigen lassen. Zwar fehlt in Deutschland bisher noch eine einheitlich geregelte, verbindliche Rechtsgrundlage für den Umgang, die Speicherung und die Weitergabe persönlicher und personenbezogener Daten auf Bildern im Internet. Doch wenn es dabei um die erhebliche Verletzung eines Persönlichkeitsrechts (wie etwa dem ,Recht am eigenen Bildnis') geht, haben Sie gute Chancen, zumindest auf dem Rechtsweg zu Ihrem guten Recht zu kommen.

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Zuletzt aktualisiert am 06.11.2010

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