Mithilfe des Widerrufsrechtes kann sich ein Verbraucher von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag lösen, allerdings nur, wenn er von einem Unternehmer erwirbt (§ 312d Abs. 1 BGB). Wer als Unternehmer gilt, können Sie
hier nachlesen.
Nach dem Widerruf müssen Ware und Geld wechselseitig zurückgegeben werden. Wurde das Kaufobjekt als Paket versandt, trägt Versandkosten und -risiko der Unternehmer. Allerdings können Ihnen als Verbraucher die üblichen Rücksendekosten vertraglich auferlegt werden, wenn der Kaufpreis des Artikels 40 Euro nicht überstieg oder bei höheren Preisen die Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht bezahlt war. Bei Falschlieferungen (völlig andere Ware als bestellt) gilt eine solche Absprache allerdings nicht.
Der Widerruf
Ihr Widerruf muss
- nicht begründet werden;
- er ist in Textform (schriftlich, auch per Fax oder E-Mail, aber nicht per SMS) oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären;
- Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Frist zum Widerruf beginnt, sobald Sie eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt bekommen haben. Enthalten sein müssen auch Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn Ihnen eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift eines dieser Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Im Zweifelsfall trifft die Beweislast für den Fristbeginn den Unternehmer.
Weitere Informationen zum Widerrufsrecht können Sie
hier nachlesen.
Tipp!
Ob bei eBay eine zweiwöchige oder einmonatige Widerrufsfrist gilt, war lange umstritten. Da jedoch üblicherweise ein eBay-Käufer erst nach dem Kauf eine individuell an ihn abgeschickte Widerrufsbelehrung erhält (die auf der Angebotsseite zählt nicht), sollten Sie von einer einmonatigen Frist ausgehen.
Neue Muster-Widerrufsbelehrung
Der Gesetzgeber stellte am
04.08.2011 eine
neue Muster-Widerrufsbelehrung für Online-Geschäfte zur Verfügung. eBay hat eine entsprechende, für eBay-Geschäfte abgewandelte Musterbelehrung ins Internet gestellt, enthält sich aber jeder Haftung für den Fall von Problemen.
Tipp!
Die eBay-Muster-Widerrufserklärung enthält übrigens eine Widerrufsfrist von einem Monat.
Kein Widerrufsrecht gibt es bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
- die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (z. B. Aktien etc).
eBay-Verkäufer, die Unternehmer sind, sollten ihren Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages die Widerrufsbelehrung individuell zukommen lassen (z. B. per E-Mail). Es ist nicht ausreichend, wenn die Widerrufsbelehrung nur auf der Angebotsseite abgedruckt ist. Die Gerichte verlangen, dass Sie die Erklärung in einer Form erhalten, in der der Käufer sie dauerhaft aufbewahren kann - und dazu muss sie individuell zugeschickt werden. Lesen Sie
hier mehr dazu.
Das Widerrufsrecht endet spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss. Bei einer Warenlieferung beginnt die Frist frühestens am Tag des Eingangs der Waren beim Empfänger.
Tipp!
Sind Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden, bleibt das Widerrufsrecht auch nach den sechs Monaten zeitlich unbegrenzt bestehen.
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