
Bereits eine anonyme Anzeige reicht aus - und schon steckt man als Unternehmer oder Selbstständiger in polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen. Zudem erhöhen neue Gesetze, verstärkte Kontrollen sowie gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen die Gefahr für Unternehmer, sich unversehens in juristischen Fußangeln zu verfangen.
Wie leicht man ins Visier der Staatsanwaltschaft gerät, zeigt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung anhand einiger Beispiele.
Das strafrechtliche Risiko für Unternehmen und Selbstständige ist enorm: Es genügt schon der Verdacht, dass beispielsweise bei einer Lackiererei Lösungsmittel im Boden versickert sein könnten - und schon droht ein Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und schwerer Umweltgefährdung. "Zwar werden rund 60 Prozent aller Ermittlungsverfahren eingestellt, da sie keinen ausreichenden Tatverdacht begründen", so die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Allerdings kann schon eine Untersuchung durch Polizei und Staatsanwaltschaft auf Kunden und Lieferanten verheerende Auswirkungen haben. Zudem bergen Strafverfahren das Risiko von Veröffentlichungen in den Medien. Steht ein Unternehmen am "Pressepranger", kann dies sogar seine Existenz bedrohen."
Dabei haften die Chefs auch für das Fehlverhalten der Mitarbeiter. Da das Unternehmen als juristische Personen nicht belangt werden kann, tragen die strafrechtliche Verantwortung in vielen Fällen der gesetzliche Vertreter - und damit die Betriebsleitung. Ihr wird dann zum Beispiel der Vorwurf mangelhafter Führung bzw. einer Verletzung von Kontroll-, Aufsichts- oder Leitungspflichten gemacht. Die Folge: Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen!
Unternehmer müssen vor allem im Hinblick auf die Bereiche Umwelt, Produktsicherheit, Betriebsstättenrisiko und Verkehrswirtschaft auf der Hut sein: Sie bieten regelmäßig das höchste Risiko, in den Fokus der Ermittler zu geraten.
"Allein zum Thema Umwelt sind in Deutschland unzählige Gesetze und Verordnungen zu beachten, wie z.B. die vielen Regelungen zum Immissionsschutz und zur Abfallbeseitigung", erklären die D.A.S. Juristen und ergänzen: "Gleichzeitig ist die Bevölkerung für umweltrelevante Vorgänge in ihrer Umgebung besonders sensibilisiert." Nur zu schnell kommt dann der Verdacht der Verschmutzung von Boden, Luft und Gewässer auf. Da reicht es schon, wenn sich ein Spediteur darauf verlässt, dass die ausgewechselten Batterien seines Gabelstaplers von einem beauftragten Entsorgungsunternehmen abgeholt werden. Erscheint der Entsorger dann nicht zum vereinbarten Termin und der Spediteur vergisst im Auftragstrubel nachzuforschen, steht die Batterie womöglich übers Wochenende im Freien oder unter einem Hallendach. Aufmerksame Anwohner, die bei der Polizei Anzeige wegen unsachgemäß gelagerten Abfalls erstatten, bringen dann schnell ein Verfahren ins Rollen. Obwohl der Spediteur sich ursprünglich an alle Auflagen des Abfallgesetzes gehalten hat, kommen jetzt große Unannehmlichkeiten und Kosten auf ihn zu.
In die juristische Verantwortung geraten Betriebsleiter, Vorstände oder Selbstständige auch schnell, wenn von eigenen Produkten oder Zubehörteilen eine Gefahr ausgeht, am Ende vielleicht sogar Personen- oder Sachschäden die Folge sind. Die D.A.S. Juristen beschreiben dies an einem konkreten Fall: "Durch die Explosion einer Limonadenflasche verlor ein Kind die Sehkraft auf seinem rechten Auge. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Hersteller, Händler, Abfüller und Transporteur wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung."
Einen weiteren, heiklen Bereich stellt das Risiko der so genannten Betriebsstätte dar. "Typische Beispiele sind Unfälle nach Verstößen gegen Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften. Der Begriff ,Betriebsstätte' umfasst neben dem eigentlichen Firmengelände inklusive der Geschäftsräume des Unternehmens alle festen Einsatzorte der Mitarbeiter", erläutern die D.A. S. Rechtsexperten und liefern ein Beispiel: "Der LKW eines Transportunternehmens wird vor einem Supermarkt entladen. Dabei wird ein Fuß des Ladehelfers, der nur Sandalen trägt, unter der Last eingeklemmt. Nach der notärztlichen Versorgung ermitteln Berufsgenossenschaft und Staatsanwalt im Rahmen des Betriebsstättenrisikos wegen grober Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften." Überschreitet der Fahrer des Transportunternehmens bei der Rückfahrt auch noch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, um einen weiteren Termin einhalten zu können, haftet der Chef im Rahmen des so genannten Verkehrswirtschaftsrisikos dann auch für den Verstoß gegen die Lenkzeitverordnung und das Arbeitsschutzgesetz.
Einerseits kann allein ein Verdacht Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde auslösen. Andererseits ist die Aufklärung des Sachverhaltes, der den Ermittlungen zugrunde gelegt wird, meist schwierig und damit langwierig: Vorgesetzte und betroffene Mitarbeiter müssen Polizei und Staatsanwalt zur Verfügung stehen, der tägliche Arbeitsablauf wird stark beeinträchtigt. Dazu muss mit Kosten für anwaltliche Unterstützung, private Gutachten und einen Prozess gerechnet werden. "Die finanziellen Belastungen der Verteidigung sind für die Betroffenen oft unüberschaubar und können existenzbedrohlich werden", warnen die D.A.S. Juristen. "Ein spezieller Strafrechtsschutz kann hier helfen, das finanzielle Risiko zu minimieren."
Wenn plötzlich die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht, ist guter Rat gefragt. Die D.A.S. hat hierfür eigens eine Checkliste zusammengestellt.