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Checkliste beim Übergabevertrag


  • Warum wollen Sie sich bereits zu Lebzeiten von wirtschaftlich bedeutenden Vermögens­werten wie z.B. von einer Immobilie trennen?
  • An wen wollen Sie die Immobilie übertragen?
  • Warum wollen Sie der in Aussicht genommenen Person die Immobilie übertragen?
  • Ist die Immobilie noch mit Grundschulden belastet?
  • Sollen die Grundschulden vor der Übertragung gelöscht werden oder soll der Erwer­ber die Grundschulden übernehmen?
  • Erfolgt die Übereignung unentgeltlich oder wollen Sie diese mit der Verpflichtung zu einer Gegenleistung verbinden?
  • Wollen Sie den Erwerber verpflichten, dass er Ihnen als Gegenleistung für die Über­eig­nung einen Aus­gleichs­betrag zahlt? Wann soll dieser fällig werden?
  • Wollen Sie den Erwerber zur Zahlung einer monatlichen Rente verpflichten?
  • Wollen Sie den Erwerber verpflichten, dass er an bestimmte Familienangehörige (z.B. Ihren Ehegatten oder an bestimmte Kinder) eine Abfindung zu leis­ten hat?
  • Wollen Sie, dass der Erwerber sich zu Pflegeleistungen verpflichtet?
  • Wollen Sie die Immobilie oder Teile davon (z.B. das Dachgeschoss) weiter­hin nutzen und sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten?
  • Wollen Sie sich im Rückgabevertrag das Recht vorbehalten, die Übereignung der Im­mo­bilie unter bestimmten Umständen wieder rückgängig zu machen?
  • Soll die Übertragung der Immobilie auf den späteren Erbteil des Erwerbers angerechnet werden oder erfolgt die Zuwendung ohne jegliche Ausgleichspflicht und Ver­rechnung im Todesfall?
  • Soll die Übertragung der Immobilie auf den späteren Pflichtteil angerechnet werden?
  • Soll die Übertragung der Immobilie davon abhängig gemacht werden, dass der Erwer­ber auf sein Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet?
Zuletzt aktualisiert am 27.09.2010

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