Checkliste beim Übergabevertrag
- Warum wollen Sie sich bereits zu Lebzeiten von wirtschaftlich bedeutenden Vermögenswerten wie z.B. von einer Immobilie trennen?
- An wen wollen Sie die Immobilie übertragen?
- Warum wollen Sie der in Aussicht genommenen Person die Immobilie übertragen?
- Ist die Immobilie noch mit Grundschulden belastet?
- Sollen die Grundschulden vor der Übertragung gelöscht werden oder soll der Erwerber die Grundschulden übernehmen?
- Erfolgt die Übereignung unentgeltlich oder wollen Sie diese mit der Verpflichtung zu einer Gegenleistung verbinden?
- Wollen Sie den Erwerber verpflichten, dass er Ihnen als Gegenleistung für die Übereignung einen Ausgleichsbetrag zahlt? Wann soll dieser fällig werden?
- Wollen Sie den Erwerber zur Zahlung einer monatlichen Rente verpflichten?
- Wollen Sie den Erwerber verpflichten, dass er an bestimmte Familienangehörige (z.B. Ihren Ehegatten oder an bestimmte Kinder) eine Abfindung zu leisten hat?
- Wollen Sie, dass der Erwerber sich zu Pflegeleistungen verpflichtet?
- Wollen Sie die Immobilie oder Teile davon (z.B. das Dachgeschoss) weiterhin nutzen und sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten?
- Wollen Sie sich im Rückgabevertrag das Recht vorbehalten, die Übereignung der Immobilie unter bestimmten Umständen wieder rückgängig zu machen?
- Soll die Übertragung der Immobilie auf den späteren Erbteil des Erwerbers angerechnet werden oder erfolgt die Zuwendung ohne jegliche Ausgleichspflicht und Verrechnung im Todesfall?
- Soll die Übertragung der Immobilie auf den späteren Pflichtteil angerechnet werden?
- Soll die Übertragung der Immobilie davon abhängig gemacht werden, dass der Erwerber auf sein Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet?
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