Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält nur derjenige, der sich nicht selbst helfen kann. Bevor Leistungen gewährt werden, muss der Betroffene versuchen, alle sonstigen Ansprüche, die ihm gegebenenfalls zustehen, zu realisieren. In diesem Zusammenhang müssen auch Ansprüche gegenüber anderen Personen geltend gemacht werden. Diesem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende entspricht die Möglichkeit des Hilfeträgers, auf dem Hilfeempfänger bereits früher übertragenes Vermögen oder auf seine gesetzlichen Ansprüche gegen Dritte zurückzugreifen. Der Anspruch kann sich insbesondere gegen den Beschenkten und den Schuldner von Versorgungsansprüchen richten.
Der Träger der Sozialhilfe bzw. der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann Ansprüche des Hilfeempfängers gegen Dritte auf sich überleiten. Als Ansprüche kommen solche aus Gesetz oder Vertrag in Betracht.
Rückforderung wegen Notbedarfs des Schenkers
Große praktische Bedeutung hat heute der Rückforderungsanspruch zur Deckung des Notbedarfs des verarmten Schenkers. Damit soll der Schenker wieder in die Lage versetzt werden, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten. Soweit der Hilfeträger diesen Notbedarf deckt, kann er den Anspruch auf Rückforderung der Schenkung auf sich überleiten. Damit wird der Hilfeträger Inhaber des Anspruchs. Der Anspruch auf Rückforderung der Schenkung richtet sich gegen den Beschenkten, nach seinem Tod gegen die Erben. Wenn im Rahmen einer Grundstücksschenkung Geschwister Abfindungs- und Ausgleichszahlungen vom Schenker erhalten haben, haften sie neben dem Beschenkten.
Der Anspruch ist der Höhe nach beschränkt auf das, was der Schenker zur Deckung seines Notbedarfs benötigt. Ist wie bei einem Grundstück der Schenkungsgegenstand nicht teilbar, so kann der Hilfeträger vom Beschenkten Zahlung von Wertersatz verlangen.
Tipp
Der Anspruch auf Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre vergangen sind.