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Motive, Vor- und Nachteile

... überlegen Sie sich die vorzeitige Vermögensübertragung gut
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, dass Sie sich bereits zu Lebzeiten von Vermö­gens­­wer­ten trennen. In der Praxis stehen dafür häufig steuerliche Motive im Vorder­grund. Da­von allein sollten Sie sich aber auf keinen Fall leiten lassen. Vielmehr sollten Sie unter Beachtung Ihrer konkreten Vermögenssituation und künftiger Vermögensent­wick­lungen entscheiden, ob aus familiären und/oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Ver­mögensübertragung bereits zu Lebzeiten in erster Linie Ihren Interessen und den Interessen Ihrer künftigen Erben entspricht.

Gründe für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Wenn Sie befürchten, dass es nach Ihrem Tod Streit unter Ihren Erben gibt, liegt es nahe, bereits zu Lebzeiten den künftigen Nachlass zu regeln. Auch wenn sich Ihre Kin­der eine eigene Existenz aufbauen wollen und entsprechendes Kapital benötigen, kann eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein. Entsprechendes kann gelten, wenn Sie in größerem Umfang Fremdkapital für die anstehende Renovierung Ihres Haus­grundstücks benötigen und in diesem Zusammenhang die Übertragung der Immobilie auf Ihre Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zweckmäßig ist. Und nicht zu­letzt kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte zu übertragen, um die erb­schaftsteuerlichen Freibeträge besser ausnutzen zu können.

Tipp

Bei Ihren Überlegungen, Vermögenswerte zu Lebzeiten zu übertragen, sollten Sie die Vor- und Nachteile beachten und diese sorgfältig gegeneinander abwägen. Maßgebend sind aber letztlich allein Ihre individuellen familiären und wirtschaftlichen Lebensum­stände. Sinnvoll kann es auch sein, rechtlichen und/oder steuerlichen Rat eines Fach­manns einzuholen. Und auch mit einem guten Freund oder der guten Freundin können Sie sicherlich die eine oder andere Frage besprechen.

Vorteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten

  • Wenn Sie zu Lebzeiten Vermögensteile übertragen, können Sie besser Ihre und die Lebensumstände Ihrer Nachfolgegeneration beurteilen und entsprechend re­a­­gieren.
  • Ihre Nachkommen erhalten Vermögen zu einem Zeitpunkt, zu dem sie es benötigen (z. B. zur Gründung einer Familie oder zum Aufbau einer Existenz).
  • Sie können Ihr Vermögen schrittweise übertragen und haben damit Gelegenheit zu beobachten, wie die Übernehmer damit umgehen. Sie können dann mit einer entsprechenden letztwilligen Verfügung noch reagieren
  • Sie haben bei größerem Vermögen die Möglichkeit, Steuerfreibeträge besser aus­zunutzen und die nachfolgende Generation damit steuerlich zu entlasten.
  • Durch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten können Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche bei geschickter Gestal­tung minimiert werden.
  • Regressansprüche des Sozialhilfeträgers werden vermieden, weil Schenkungen nach zehn Jahren nicht mehr zurückgefordert werden können.

Nachteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten

  • Sie verlieren Ihr Vermögen, selbst wenn Sie sich die Nutzung vorbehalten oder sich im Gegenzug Versorgungsleistungen zusichern lassen.
  • Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten verlangt von Ihren eine wirtschaftliche Prognose Ihrer künftigen Lebensumstände. Damit tragen Sie das Risiko, wie sich Ihre Lebensumstände künftig wirtschaftlich entwickeln.
  • Mit der Übertragung von Vermögenswerten verlieren Sie zwangsläufig an Einfluss, die Entwicklung von Lebensumständen Ihrer Familienmitglieder zu steuern.
  • Die Durchführung einer vorweggenommenen Erbfolge kann erheblich mehr Kos­ten (insbesondere Notar- und Grundbuchkosten) verursachen als die Vermö­gens­übertragung im Wege des Erbrechts.
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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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