... mit warmer Hand vererben
Sie sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, bevor Sie zu Lebzeiten Vermögen übertragen
Mehr zu Motive, Vor- und Nachteile ...
Im Regelfall erfolgt die vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung
Mehr zu Schenkungen ...
Bei Bedürftigkeit des Schenkers kann das Sozialamt die Schenkung rückgängig machen
Mehr zu Rückforderung der Schenkungen ...
Hier geht es um eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten in Form der Aussteuer und Mitgift vorliegen
Mehr zur Ausstattung als Zuwendungsform ...
Eine Schenkung liegt auch vor, wenn Sie an Ihren Ehegatten innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft Zuwendungen leisten
Mehr zur ehebedingten Zuwendung ...
Der Übergabevertrag ist der rechtliche Rahmen der Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Mehr zum Übergabevertrag ...
Berücksichtigen Sie, dass Sie Vermögen zwar zu Lebzeiten übertragen, es unter Umständen aber noch weiter nutzen wollen
Mehr zu Nutzungsvorbehalte als Gegenleistung ...
Eine Rentenzahlung als Gegenleistung für die vorweggenommene Erbfolge kann Ihren Lebensstandard sichern
Mehr zur Rentenzahlung als Gegenleistung ...
Bevor Sie sich zu Lebzeiten von Vermögenswerten trennen, sollten Sie prüfen, wie im Alter Ihre Pflege gewährleistet ist
Mehr zur Pflegeverpflichtung als Gegenleistung ...
Wenn Sie an Ihre Kinder Vemögen zu Lebzeiten übertragen, verlieren diese nicht automatisch ihr gesetzliches Erbrecht
Mehr zum Erbverzicht als Gegenleistung ...
Abfindungs- und Ausgleichszahlungen gewährleisten eine gerechte Vermögensverteilung unter Ihren Nachkommen
Mehr zur Abfindungs- und Ausgleichszahlungen ...
Erb- und pflichtteilsrechtliche Konsequenzen
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Bei der Vermögensübertragung an Minderjährige gibt es besondere Probleme
Mehr zur Vermögensübertragung an Minderjährige ...
Kurz und knapp -
Ihre Fragen und unsere Antworten
Musterbriefe und -vorlagen für Erblasser und Erben
Erbrechts-ABC ...
von A (Abkömmling) bis Z (Zugewinngemeinschaft)