Wenn Sie wesentliche Teile Ihres Vermögens (häufig eine Immobilie) zu Lebzeiten auf Ihre Familienangehörigen (z.B. auf ein Kind) oder auf eine dritte Person übertragen wollen, ist der Übergabevertrag der richtige rechtliche Rahmen. Vom Testament oder dem Erbvertrag unterscheidet sich dieser Vertrag dadurch, dass Sie Ihre darin übernommenen Verpflichtungen zu Lebzeiten erfüllen müssen. Für den Übergabevertrag gelten nicht die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts. Zwar nimmt der Übergabevertrag sachlich die Erbfolge vorweg, seine Wirksamkeit hängt aber nicht davon ab, dass der Empfänger der Zuwendung den Übergeber überlebt. Der Übergabevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, wenn Grundstücke oder Gebäude Gegenstand des Vertrags sind.
Verlust des Vermögens
Auf der Grundlage des Übergabevertrags übertragen Sie das darin bezeichnete Vermögen an den Übernehmer. Vor Abschluss des Übergabevertrags sollten Sie sich über dessen Rechtsfolgen bewusst sein: Sie verlieren das Eigentum am Vertragsgegenstand, der Übernehmer wird neuer Eigentümer. Sie sollten sich eingehend damit befassen, was Sie im Vertrag im Einzelnen regeln wollen. Dabei muss Ihnen immer bewusst sein, dass Sie wesentliche Teile Ihres Vermögens aus der Hand geben. Prüfen Sie Ihre Interessenlage anhand der folgenden
Checkliste.