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Vollmachten

... Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die Jugend ist die Zeit, Weisheit zu lernen.
Das Alter ist die Zeit, sie auszuüben.
(Jean-Jacques Rousseau, französischer Philosoph und Dichter)
Bis nach Ihrem Ableben alle Erben festgestellt wurden und mittels eines Erbscheins ihre Verfügungsberechtigung nachweisen können, kann es viele Monate dauern. Wer in dieser Zeit über Ihr Lebenswerk bestimmt, ist unklar.

Vertrauen ehrt

Bevollmächtigen Sie einen Vertrauten, der in der Zeitspanne zwischen Ihrem Ableben und der zuverlässigen Feststellung der Erbfolge über Ihren Nachlass wacht und auf Ihr Konto zugreifen kann.

Was der Bevollmächtigte darf

Er darf mit der Vollmacht für den Todesfall (die Vollmacht tritt erst mit Ihrem Ableben in Kraft) oder Vollmacht über den Todesfall hinaus (die Vollmacht wirkt schon vor Ihrem Ableben und über Ihren Tod hinaus)
  • Geld von Ihrem Bankkonto abheben, um zum Beispiel die Beerdigungskosten zu bezahlen
  • Anordnungen zur Sicherung des Nachlassbestandes treffen.

Tipp!

Kreditinstitute und Banken haben dafür spezielle Formulare. In Eigenregie gefertigte Vollmachten erkennen sie oft nur an, wenn sie notariell beglaubigt sind.


Wenn Sie keine Vollmacht erteilen

Hat bei einem Einzelkonto niemand Bankvollmacht, wird der Zugriff auf Ihr Konto den Erben erst mit dem Erbschein oder bei Vorlage eines notariellen Testaments möglich. Bis dahin wird das Konto gesperrt.
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Zuletzt aktualisiert am 29.09.2009

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