Inhalt eines Testaments

 

Gestaltung, Umgestaltung - des ew'gen Sinnes ew'ge Unterhaltung.
(Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichter)
Sie können Ihren Angehörigen sehr viel Ärger und Streit ersparen, wenn Sie detailliert festlegen, wer was erhalten soll. Als Erblasser steht Ihnen dafür eine ganze Palette von Möglichkeiten zur Verfügung. Damit können Sie sehr individuell Ihr Lebenswerk verteilen, je nachdem, ob Sie verheiratet, ledig oder verwitwet sind und ob Sie Kinder haben oder nicht.

  • Regelungen im Testament

    Nur keine Hemmungen! Sie können über Ihr Hab und Gut beliebig verfügen. Lassen Sie sich nicht hineinreden und verteilen Sie nach Sympathie und Eignung.
    Mehr zu den Regelungen im Testament ...

  • Erbeneinsetzung im Testament

    Ein Erbe oder mehrere Erben? Zur Erstellung eines Testaments müssen Sie nicht nur schreiben, sondern auch mit Bruchzahlen rechnen können. Rechnen Sie mit uns.
    Mehr zur Erbeneinsetzung im Testament ...

  • Vermächtnis im Testament

    Verwechseln Sie nichts! Eine Erbeinsetzung und ein Vermächtnis sind zwar verwandt, aber trotzdem sehr verschieden. Warum, steht hier.
    Mehr zum Vermächtnis im Testament ...

  • Teilungsanordnung

    Machen Sie es Ihren Erben leicht und ordnen Sie an, wie Ihr Nachlass zu teilen ist.
    Mehr zur Teilungsanordnung ...

  • Auflage im Testament

    Reiche Gaben auszuschütten, ist das eine. Sie können Ihren Erben aber auch Aufträge und Weisungen erteilen. Die Kontrolle über eine korrekte Ausführung müssen Sie allerdings einem anderen überlassen.
    Mehr zur Auflage im Testament ...

  • Bedingung im Testament

    Motivieren Sie Ihre Erben zu Tatendrang. Knüpfen Sie den Wohlstand an ein wenn, dann.....
    Mehr zur Bedingung im Testament ...

  • Vor- und Nacherben

    Durch Ihre Weitsicht und Menschenkenntnis regeln Sie die Weitergabe Ihres Vermögen über Generationen.
    Mehr zu Vor- uns Nacherben ...

  • Enterbung im Testament

    Wenn Sie damit drohen, lösen Sie Entsetzen aus und erreichen womöglich die gewünschte Gefügigkeit. Wenn Sie nicht nur bange machen wollen, müssen Sie allerdings differenzieren.
    Mehr zur Enterbung im Testament ...

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2009

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