Da werden Ihre Erben aber staunen: Koppeln Sie einfach das Wörtchen wenn an die Verteilung Ihres Lebenswerkes. Lassen Sie Ihre Nachkommen Ihre Bedingungen erfüllen, um in den Genuss des von Ihnen erarbeiteten Wohlstandes zu gelangen. Ihr Erbe oder Bedachter kann dann eigenständig entscheiden, ob er sich Ihrer Bedingung unterwirft und erbt - oder ob er verzichtet und leer ausgeht.
Ihr (letzter) Wille ...
Sie können die Erbschaft von einer Bedingung abhängig machen: ("Paul bekommt das Haus nur, wenn ...").
Unterscheiden Sie zwischen zwei Möglichkeiten:
Die aufschiebende Bedingung
Eine aufschiebende Bedingung können Sie verfügen, wenn die Rechtsfolge von einem
bestimmten Ereignis an eintreten soll.
Zum Beispiel:
- "Paul erbt, wenn er die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat."
- "Paul bekommt das Haus, sobald er verheiratet ist."
Die auflösende Bedingung
Eine auflösende Bedingung verfügen Sie, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer seine Rechtsstellung
sofort erhalten, diese aber verlieren soll, sofern ein bestimmtes Ereignis eintritt.
Zum Beispiel durch eine Wiederverheiratungsklausel:
- "Alleinerbin ist meine Frau Manuela. Bei Wiederverheiratung geht ihr Erbteil zu gleichen Teilen auf meine Kinder Paul und Achim über."
Wichtige Vorschriften:
§§ 158 ff BGB
§ 2177 BGB Anfall bei einer Bedingung oder Befristung
§ 2074 BGB Aufschiebende Bedingung